Zu viele gestörte oder suchtkranke Täter in Sachsen: Maßregelvollzug ist überfüllt
Dresden - Sachsens Gerichte haben es immer öfter mit psychisch gestörten oder suchtkranken Tätern zu tun. Statt ins Gefängnis werden solche Delinquenten dann oft in den Maßregelvollzug eingewiesen. Diese Therapieeinrichtungen in Sachsen platzen inzwischen aus den Nähten.
Sie sind hoffnungslos überbelegt: Anfang Juni 2024 gab es in den sieben sächsischen Maßregel-Anstalten laut Sozialministerium auf dem Papier insgesamt 468 verfügbare Plätze - belegt waren sie jedoch tatsächlich mit 483 eingewiesenen Personen.
Bei 80 Patientinnen und Patienten handelte es sich demnach um sogenannte "Probewohner". So werden Betroffene bezeichnet, die sich im Rahmen einer Lockerungsmaßnahme des Vollzugs außerhalb der stationären Einrichtung, etwa in externen Wohnstätten, aufhalten.
Trotz der Überbelegung könne das Personal den "zeitweise erhöhten Betreuungs- und Therapiebedarf der Patientinnen und Patienten" noch decken, versucht das Ministerium zu beruhigen.
Worum geht es beim Maßregelvollzug?
Beim Maßregelvollzug geht es um die Unterbringung von psychisch kranken oder suchtkranken Straftätern zum Schutz der Bevölkerung und zur Therapie der Betroffenen.
Eine Möglichkeit ist die Unterbringung in der Psychiatrie. Voraussetzung ist, dass jemand bei der Tat nur vermindert oder gar nicht schuldfähig war, für die Allgemeinheit aber weiterhin gefährlich ist.
Die zweite Möglichkeit ist die Einweisung in eine Suchtklinik.
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