Leipzig - Die Verbraucherschützer nehmen fehlerhafte Preisanpassungen in Pflegeheimen ins Visier.
"Bei unseren Prüfungen haben wir in einigen Fällen klare Rechtsverstöße festgestellt", berichtet Micaela Schwanenberg, Referentin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Bandbreite der Fehler reicht bei den Formulierungen von unklar bis ungenügend (formale Anforderungen) und bei den Fristen von ungesetzlich bis inakzeptabel.
Die Verbraucherzentrale will nun abklären, ob es sich dabei um Einzelfälle oder ein systematisches Problem handelt.
Sie ruft darum Pflegebedürftige und deren Angehörige auf, aktuelle Entgelterhöhungsschreiben und dazugehörige Heimverträge zur Prüfung einzureichen.