Knapp 3000 Euro: Preise für Heimplatz steigen auch in Sachsen weiter an

Leipzig - Kann man sich den Heimplatz bald nicht mehr leisten? Eines ist zumindest klar, er wird immer teurer. Der bundesweite Durchschnitt liegt aktuell bei einem satten Preis von 2871 Euro pro Monat. Das sind mehr als 200 Euro mehr als im vergangenen Jahr!

Auch 2024 ist der Eigenanteil für Heimbewohner gestiegen. (Symbolbild)
Auch 2024 ist der Eigenanteil für Heimbewohner gestiegen. (Symbolbild)  © DPA/Tom Weller

Der Eigenanteil ist - mal wieder - gestiegen, das geht auch aus der Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen hervor.

Ein Einzelfall ist dies jedoch nicht.

Vergleicht man die Preise der vergangenen Jahre (2018 lag der Eigenanteil noch bei 1772 Euro), graut es einem vor der Prognose.

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Auch wenn die monatlichen Kosten ab dem zweiten Jahr sinken, ist in den Folgejahren ein Anstieg zu verzeichnen.

So zahlten Heimbewohner 2023 ab dem 12. Monat durchschnittlich 2387 Euro, wo es 2024 bereits 2620 Euro sind.

Überblick Preisanstieg 1. Juli 2023 vs. 1. Juli 2024:

  • Bis 12 Monate: 2023 ➔ 2660 Euro; 2024 ➔ 2871 Euro
  • Ab 12 Monaten: 2023 ➔ 2387 Euro; 2024 ➔ 2620 Euro
  • Ab 24 Monaten: 2023 ➔ 2115 Euro; 2024 ➔ 2284 Euro
  • Ab 36 Monaten: 2023 ➔ 1774 Euro; 2024 ➔ 1865 Euro

Auch wenn die Pflegekasse jährlich die monatliche Zuschusssumme erhöht, bleibt der selbst zu zahlende Betrag hoch.

Mehr als 30 Prozent der Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen

Wenn weder Heimbewohner noch deren Angehörige zahlen können, greift die Sozialhilfe. (Symbolbild)
Wenn weder Heimbewohner noch deren Angehörige zahlen können, greift die Sozialhilfe. (Symbolbild)  © dpa/Monika Skolimowska

Die Zahlen für Sachsen zeigen, dass der Freistaat mit 2667 Euro monatlich im ersten Jahr leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen.

Trotzdem sind die Kosten hoch. Dass die betroffenen Bewohner diese nicht mehr selber zahlen können, ist keine Seltenheit.

Wer nun Sorge hat, dass die Familie stattdessen für den Heimplatz blechen muss, kann sich beruhigen.

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Zumindest wenn das jährliche Bruttoeinkommen des Angehörigen 100.000 Euro nicht übersteigt, kann dieser auch nicht zum Unterhalt gezwungen werden, informiert die Verbraucherzentrale.

Wenn also weder die betroffene Person noch deren Familie für den Heimplatz aufkommen kann, greift die Sozialhilfe.

Das 2023 mehr als 30 Prozent der Heimbewohner auf diese angewiesen waren, zeigt noch einmal mehr, dass hier einiges schiefläuft.

Titelfoto: Bildmontage: dpa/Tom Weller; dpa/Monika Skolimowska

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