Keine Umsatzsteuer für alte DDR-Garagen!

Dresden - Besitzer einer Garage mit einem zu DDR-Zeiten abgeschlossenen Vertrag müssen im kommenden Jahr weiterhin keine Umsatzsteuer zahlen.

Genießen weiterhin einen Sonderstatus: Garagen mit Verträgen aus DDR-Zeiten.
Genießen weiterhin einen Sonderstatus: Garagen mit Verträgen aus DDR-Zeiten.  © Holm Helis

Dies gelte trotz einer Gesetzesänderung, die am 1. Januar in Kraft treten soll, teilte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) mit.

Das müssen nur Privatvermieter, Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie Garagen oder Stellplätze neu vermieten.

Hintergrund: Nach der DDR-Gesetzgebung war es möglich, Garagen in Privatbesitz, den Grund und Boden aber an die Kommunen zu geben. Kaufen konnten Garagenbesitzer die Grundstücke aber nicht. Geltendes Recht sieht eine solche Teilung nicht vor. Für DDR-Garagen gilt eine Ausnahme.

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Viele Kommunen sahen sich wegen einer endenden Übergangsfrist in den vergangenen Monaten in der Pflicht, über die Zukunft der Grundstücke zu entscheiden, auf denen die Garagenhöfe stehen.

VDGN-Vize Peter Ohm.
VDGN-Vize Peter Ohm.  © VDGN

Bei Altverträgen sieht der VDGN-Vizepräsident Peter Ohm jedoch keinen Grund zu handeln: "Hier gibt es auch nach Auslaufen der Übergangsfrist eine gesicherte Rechtsgrundlage."

Titelfoto: Fotomontage: Holm Helis, VDGN

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