Jetzt ist es amtlich: Maskenpflicht im Privat-Auto kommt!
Dresden - Nach den Bund-Länder-Beratungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat Sachsen eine neue Schutzverordnung beschlossen.
Die neuen Regeln gelten vom 15. Februar bis zum 7. März, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD) am Freitag in Dresden nach einer Kabinettssitzung mitteilte.
Unter anderem gilt dann eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im Auto, wenn mehr als ein Hausstand mitfährt. Das gelte besonders für berufliche Fahrgemeinschaften, sagte Köpping, aber auch bei Privatfahrten.
Auch der Fahrer müsse dann eine Maske tragen - das verstoße nicht gegen die Straßenverkehrsordnung.
Grundsätzlich bleiben die Corona-Maßnahmen mit Kontaktbeschränkungen bestehen. "Wir müssen weiter vorsichtig bleiben", machte die Ministerin klar.
Einige Lockerungen gibt es aber dennoch: Friseure und Friseusen, Fußpflegerinnen und Fußpfleger dürfen ab 1. März unter Hygieneauflagen öffnen, Kitas und Grundschulen schon ab nächstem Montag.
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