Illegale Videoüberwachung: Sachsens Datenschutz-Beauftragte greift durch!
Dresden - Wenn der Nachbar zu "Big Brother" wird: In Sachsen gibt es immer mehr Beschwerden wegen Videoüberwachung im privaten und öffentlichen Raum. In der ersten Jahreshälfte wurden bei der sächsischen Datenschutzbeauftragten bereits 115 Fälle angezeigt.
Dieser Anstieg, der im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 20 Prozent beträgt, sei ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen oder Unternehmen Kameras einsetzten, erklärte Sachsens oberste Datenschützerin Dr. Juliane Hundert (47).
Meist hätten Betroffene aus der Nachbarschaft eine Beschwerde eingereicht.
Eingaben zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, wie Kommunen oder die Polizei, gebe es hingegen nur wenige, so Hundert.
"Der Zuwachs an Beschwerden macht deutlich, dass sich immer mehr Menschen durch privat motivierte Videoüberwachung in ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen", sagte die Datenschutzbeauftragte.
30.000 Euro Bußgeld wegen Bespitzelung
Inwieweit die Beschwerden berechtigt seien, lasse sich jedoch erst nach Abschluss der Verfahren sagen. "Erfahrungsgemäß überwiegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen fast immer das berechtigte Interesse der Kamerabetreibenden", so Hundert.
Die Bußgelder, die Hunderts Behörde bei Verstößen verhängt, liegen zumeist zwischen 100 und 900 Euro. Einen Ausreißer gab es jedoch in diesem Jahr bereits.
Weil ein Freizeitunternehmen im Erzgebirge seine Kunden und deren Kinder auf dem Parkplatz in Bild und Ton bespitzelte, die Kameras auch öffentliche Straßen, Gehwege und sogar die Nachbarn auf deren Grundstücken erfassten, verhängte die Datenschutzbeauftragte ein Bußgeld von 30.000 Euro.
Die Strafe ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Montage: Kristin Schmidt, Petra Hornig