Hoffnung für sächsische Sparer: Sparkasse soll nachzahlen
Leipzig/Karlsruhe - Sparer im Freistaat können weiter auf Nachzahlungen hoffen. Der Bundesgerichtshof entschied über eine Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die obersten Richter gaben den Fall jetzt an die Richter in Sachsen zurück - zur konkreten Berechnung der Zahlen!
In den 90er- und 2000er-Jahren schlossen viele Sachsen sogenannte Prämiensparverträge ab. Die enthielten aber Zinsklauseln, die inzwischen als unzulässig eingestuft worden sind. So wurden den Sparern bis zu 2500 Euro zu wenig an Zinsen gezahlt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen versucht, die Kundenansprüche mit Musterklagen gegen mehrere Sparkassen durchzusetzen.
Im vorliegenden Fall geht es um die Sparkasse Vogtland.
Der Bundesgerichtshof gab nun den Fall zurück ans hiesige zuständige Oberlandesgericht Dresden. Das soll den "Referenzzinssatz mit sachverständiger Hilfe festlegen".
Für Verbraucherschützer ist das ein weiterer Etappensieg.
Titelfoto: Marco Rauch/dpa