Gutachten hält Verhalten des Rechnungshofs für "übergriffig"
Dresden - In der vermeintlichen Fördermittelaffäre des sächsischen Sozialministeriums widerspricht ein Gutachter klar der Ansicht des Landesrechnungshofes. Demnach hat der Rechnungshof seine Kompetenzen überschritten, als er dem Ministerium einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorwarf.
Nach Einschätzung von Gutachter Friedhelm Hufen haben die Rechnungsprüfer übergriffig gehandelt.
Sie seien vom Gesetzgeber nicht dazu befugt, Ausführungen zum Neutralitätsgebot und zur Chancengleichheit politischer Parteien zu verfassen. Der Sächsische Rechnungshof nahm die Ausführungen zu dem Gutachten "zur Kenntnis".
Stein des Anstoßes war ein Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofes (SRH) zur Fördermittelpraxis im Sozialministerium (SMS).
Die Prüfer hatten die Förderrichtlinie "Integrative Maßnahmen" in den Jahren 2016 bis 2019 geprüft. Dabei ging es um Gelder, die Vereine und Initiativen für ihre Arbeit für Flüchtlinge leisteten. Der SRH bescheinigte dem Ministerium ein rechtswidriges Verwaltungshandeln in "außergewöhnlichem Maße".
Belege für ein persönliches Fehlverhalten von Ministerin Petra Köpping (66, SPD) fand man nicht. Staatssekretär Sebastian Vogel (44) wurde allerdings in den Ruhestand versetzt.
Titelfoto: Thomas Türpe