Tote Mutter monatelang versteckt: Was erwartet nun den Freiberger?
Freiberg/Chemnitz - Vor dem Landgericht Chemnitz musste sich der Freiberger Oliver H. (55) verantworten, der seine tote Mutter monatelang luftdicht verpackt in der Badewanne sowie auf dem Schlafzimmerschrank versteckt hatte und währenddessen weiter ihre Rente kassierte.
Im ersten Prozess war der Sohn vom Amtsgericht freigesprochen worden. Danach legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein und wollte Oliver H. nun wegen "Betrugs durch aktives Tun" statt "Betrugs wegen Unterlassen" drankriegen. Wieder erfolglos.
Im Kern ging diesmal es um die Frage, ob der Freiberger den Tod der Mutter vorsätzlich verschwiegen hatte, um ihre Rente weiter zu beziehen. "Hat er nicht", entgegnete Verteidiger Gerhard Rahn (50). Oliver H. sei überfordert gewesen. "Mein Mandant hat sich da in einer emotionalen Notlage befunden." Der Sohn sei nicht verpflichtet gewesen, die Rentenversicherungsträger zu kontaktieren.
Erneut folgte das Gericht der Verteidigung und wies die Berufung der Staatsanwaltschaft zurück. "Wir haben hier kein aktives Tun, sondern ein Unterlassen. Auch wenn es uns in der Seele wehtut, haben wir uns anders als die Staatsanwaltschaft entschieden", so der Vorsitzende Richter Zimmermann. Er bestätigte das erstinstanzliche Urteil - Freispruch.
Für die Staatsanwaltschaft unverständlich: Es gäbe reihenweise Indizien, die beweisen würden, dass Oliver H. aktiv gehandelt hat. So habe er etwa drei unterschiedliche Geschichten zum Todeszeitpunkt seiner Mutter erzählt und den Tod verschwiegen. Das Verhalten von H. sei nicht nur pietätlos, sondern auch planmäßig gewesen.
Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie weitere Rechtsmittel einlegt. So lange bleibt H. ein freier Mann.
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