Frau (44) stirbt bei Einschleusung in Sachsen: Zwei Verdächtige in U-Haft
Bad Gottleuba-Berggießhübel - Nach einer Einschleusung von Flüchtigen, bei der es am Ende zu einem tragischen Unfall kam und eine 44-Jährige starb, hat die Dresdner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Georgier (23) und einen Tadschiken (24) erhoben. Beide sitzen derzeit in Untersuchungshaft.
Den beiden Männern wird vorgeworfen, vor dem 13. Juli 2023 geplant zu haben, mit dem Einschleusen von Personen aus verschiedenen Staaten nach Deutschland Geld zu machen. Dabei soll ihnen klar gewesen sein, dass jene Ausländer keine erforderlichen Einreise- und Aufenthaltstitel besaßen.
An jenem 13. Juli sollen die Beschuldigten dann gegen 6 Uhr mindestens sieben Personen - darunter Türken und Afghanen - mit einem Kleintransporter, der vom 23-jährigen Georgier gesteuert worden war, über die Bundesautobahn 17 bei Bad Gottleuba-Berggießhübel von Tschechien in die Bundesrepublik gebracht haben.
Als der Fahrer merkte, dass eine Polizeistreife ihn kontrollieren wollte, gab er Gas und versuchte zu fliehen.
Bei Bahretal kam er schließlich von der Fahrbahn ab und überschlug sich mit dem Transporter mehrfach.
Beide Beschuldigte in U-Haft
Die sieben Schleusungswilligen, die ungesichert im Fahrzeug transportiert worden waren, wurden bei dem Unfall schwer verletzt. Eine 44-jährige Türkin erlag ihren schweren Verletzungen und starb noch vor Ort.
Der 24-jährige Tadschike soll laut einer Mitteilung der Dresdner Staatsanwaltschaft die Fahrt des Georgiers mit einem anderen Wagen begleitet und durch Informationen während der Fahrt bei der Einschleusung geholfen haben.
Beide Männer wurden noch am 13. Juli festgenommen. Einen Tag später erließ ein Ermittlungsrichter dann einen Haftbefehl.
Der 23-Jährige ist im Gegensatz zu seinem Komplizen bereits wegen ähnlicher Taten vorbestraft und stand aufgrund dieser Verurteilung unter Bewährung. Die Beschuldigten schwiegen bisher zur Tat.
Das Landgericht Dresden muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Titelfoto: xcitepress