Falls Kretschmer durchfällt: Planungen für Neuwahl laufen!

Dresden - Das Innenministerium arbeitet bereits an einer Verordnung für Neuwahlen in Sachsen.

Stellt sich zur Wiederwahl: Ministerpräsident Michael Kretschmer (49, CDU) - voraussichtlich am 18. Dezember.
Stellt sich zur Wiederwahl: Ministerpräsident Michael Kretschmer (49, CDU) - voraussichtlich am 18. Dezember.  © dpa/Sebastian Kahnert

Am Montag bestätigte das Ministerium entsprechende Medienberichte.

Der Landtag muss laut Sächsischer Verfassung neu gewählt werden, sollte bis spätestens 4. Februar kein Ministerpräsident gewählt sein.

Für die Wahl ist im ersten Durchgang die absolute, ab dem zweiten die einfache Mehrheit notwendig. Könnte Michael Kretschmer (49, CDU), der sich wohl in der nächsten Woche erneut der Wahl stellen will, durchfallen?

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Ja doch - und zwar, wenn er mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält. Enthaltungen zählen nicht.

Ist bis 4. Februar kein neuer Ministerpräsident gewählt, muss der sächsische Landtag neu gewählt werden. Ein Termin steht noch nicht fest.
Ist bis 4. Februar kein neuer Ministerpräsident gewählt, muss der sächsische Landtag neu gewählt werden. Ein Termin steht noch nicht fest.  © dpa/Jan Woitas

Das heißt im Umkehrschluss: Rein theoretisch könnte Kretschmer auch nur mit einer einzigen Stimme gewählt werden, und wenn es seine eigene ist. Dazu müssten sich jedoch alle anderen Landtagsabgeordneten enthalten.

Titelfoto: Bildmontage: dpa/Jan Woitas, dpa/Sebastian Kahnert

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