Es geht wieder los! Das sind Sachsens Corona-Regeln für den Herbst
Dresden - Alles bleibt anders: Wenn das Kabinett in zwei Wochen eine neue Corona-Verordnung verabschiedet, gilt in Sachsen im ÖPNV die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Im Fernverkehr muss es laut Bundesverordnung hingegen eine FFP2-Maske sein. Herzlich willkommen im Regelirrsinn!
Die mittlerweile 60. Corona-Schutz-Verordnung orientiere sich im Wesentlichen an den Regelungen, die der Bund im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt hat, so Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (64, SPD) am gestrigen Dienstag in Dresden.
Das heißt: dreimal testen pro Woche für Mitarbeiter in den Krankenhäusern und in der Pflege sowie FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen.
Bei der Testpflicht will Sachsen Ausnahmen für Postboten, Begleitpersonen und Kinder unter 6 Jahren machen, im ÖPNV soll "nur" die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten.
Lockdowns? Nein! Schulschließungen? Ebenfalls nein! Sollten die Neuinfektionen stark ansteigen, könnte eine Maskenpflicht in Innenräumen greifen. Ab welchem Wert, ist offen.
Am 27. September wird das sächsische Kabinett die neue Verordnung voraussichtlich verabschieden.
Gelten soll sie ab 1. Oktober - und dann (wahrscheinlich) bis 7. April 2023.
Titelfoto: IMAGO/Waldmüller