Es geht um 2200 Waffen: Urteil in Patentstreit um Sturmgewehre wirkt sich auf Sachsen aus

Leipzig/Dresden - Die sächsische Polizei muss wegen eines Patentstreits unter Umständen rund 2200 Sturmgewehre zurückgeben. Der Hersteller Haenel GmbH aus Thüringen hatte in der vergangenen Woche eine Niederlage in einem Rechtsstreit mit seinem Konkurrenten Heckler & Koch erlitten.

Die Haenel CR223 soll Patentrechte verletzen und muss deshalb an den Händler zurückgegeben werden.
Die Haenel CR223 soll Patentrechte verletzen und muss deshalb an den Händler zurückgegeben werden.  © Polizei Sachsen

Von diesem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sei auch der Freistaat Sachsen betroffen, bestätigte das Innenministerium in Dresden am Mittwoch.

Das Gericht hatte entschieden, dass das Gewehr "Haenel CR 223" Patentrechte von Heckler & Koch verletze und deshalb derzeit in Deutschland weder hergestellt noch vertrieben werden dürfe.

Die Haenel GmbH sei verpflichtet, alle noch in ihrem Besitz befindlichen Gewehre zu vernichten und ihre gewerblichen Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern.

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Sachsen hatte laut Innenministerium 2300 dieser Gewehre bestellt, rund 2200 seien bisher ausgeliefert worden.

Wie es mit den Waffen jetzt weitergeht, sei noch offen.

Landespolizeipräsident: Behörde bleibt trotzdem dienstfähig

"Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen können wir erst nach intensiver polizeiinterner Bewertung des Urteils und möglicher Folgen treffen. Das wird noch einige Zeit dauern." Auch seien Gespräche mit der Herstellerfirma nötig.

Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa betonte, dass die Einsatzfähigkeit der Polizei gewährleistet bleibe. "Wir werden auch nach dem Urteil die Ausstattung unserer Polizistinnen und Polizisten auf dem hohen Niveau von jetzt halten."

Das Oberlandesgericht hatte gegen sein Urteil keine Revision zugelassen. Allerdings kann Haenel dagegen noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Titelfoto: Polizei Sachsen

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