Verbraucher-Zentrale warnt vor Betrugsmasche: Falsches Inkasso-Büro verlangt Hunderte Euro
Aue - Die Verbraucherzentrale warnt vor Lotto-Betrügern im Vogtland und im Erzgebirge.
Wie die Verbraucherzentrale am Dienstag mitteilte, sollte eine Frau aus Aue mehr als 1000 Euro für eine Lotto-Mitgliedschaft bezahlen, die sie aber nie abgeschlossen hatte. Ein Inkasso-Büro mit dem Namen TCN Inkasso AG hatte sich bei ihr gemeldet und in einem Schreiben mehr als einhundert Euro gefordert.
Simone Woldt, Leiterin der Verbraucherzentrale in Aue, nahm die Briefe des Inkasso-Büros unter die Lupe und stellte schnell fest, dass es sich um Betrüger handelte. Die Frau aus Aue war auch nicht die einzige Betroffene.
"Die Forderungsschreiben haben viele Personen im Vogtland und dem Erzgebirge erhalten", so die Verbraucherzentrale. Die Frau aus Aue sollte laut der ersten Mahnung 249,50 Euro bezahlen.
"Angeblich hätte die Frau eine Mitgliedschaft für Lottospiele über je 49,90 Euro abgeschlossen. Die Frau konnte sich nicht an einen solchen Vertrag erinnern, zahlte aber aus Angst vor Mehrkosten", beschreibt die Verbraucherzentrale den Fall.
Doch schon einen Monat später erhielt die Erzgebirgerin das nächste Schreiben, in dem dann schon fast 650 Euro gefordert wurden.
"Es erweckte den Eindruck, vom Amtsgericht in München zu kommen, und enthielt einen Beschluss mit Durchsuchungsermächtigung in der Zwangsvollstreckungssache München PVZ, vertreten durch den Staatsanwalt Dr. Andreas Müller. Um den angedrohten Gerichtsvollzieher zu vermeiden, bezahlte die Frau auch diesen Betrag. Danach folgte ein weiterer Brief - dieses Mal von der pvz Collect AG. Die Firma verlangte 317,60 Euro für die Kündigung der Mitgliedschaft."
Nicht zahlen, solche Schreiben können in den Müll
Bei solchen Schreiben handelt es sich nicht um amtliche Post. Unter anderem waren in dem Brief Rechtschreibfehler und das Geld sollte nach Griechenland überwiesen werden. Auch den vermeintlichen Staatsanwalt gibt es gar nicht.
"Wer so einen Brief bekommt, erschreckt natürlich erst mal. Schließlich wird in dem zweiseitigen Schreiben mit der Pfändung von Bezügen, Arbeitslosengeld, Renten usw. gedroht", erklärt Simone Woldt. "Noch dazu sieht es sehr offiziell aus und ist mit einem amtlich aussehenden Wappen versehen."
Die Expertin rät: "Zahlen Sie auf keinen Fall. Das Schreiben können Sie getrost in den Müll werfen."
Titelfoto: Sven Gleisberg