Schockierende Anklage nach Bluttat im Erzgebirge: So brutal soll er seine Ehefrau getötet haben

Aue - Das Chemnitzer Landgericht verhandelt seit dem heutigen Montag eine unfassbare Bluttat: Majed K. (48) soll im April auf seine Frau (†34) in der gemeinsamen Wohnung in Aue mehrere Male eingestochen haben, sodass sie an ihren Verletzungen starb.

Majed K. (48) steht seit dem heutigen Montag vor dem Chemnitzer Landgericht. Er soll seine Ehefrau im April brutal erstochen haben.
Majed K. (48) steht seit dem heutigen Montag vor dem Chemnitzer Landgericht. Er soll seine Ehefrau im April brutal erstochen haben.  © Haertelpress

Der in Syrien geborene und aktuell staatenlose K. ist angeklagt wegen Totschlags. Er soll laut Staatsanwaltschaft seine Gattin am 28. April während eines Streits zunächst gewürgt haben.

Dann soll er mit einem 13 Zentimeter langen Küchenmesser und einer fünf Zentimeter langen Fleischgabel 13 Mal in den Hals und in die Schulter seines Opfers eingestochen haben. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät.

Unglaublich: Fünf der sechs gemeinsamen Kinder (zwischen zwei und 14 Jahren) hielten sich während der Tat im benachbarten Zimmer auf!

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K. wurde am noch am selben Tag festgenommen und sitzt zurzeit in der JVA in Dresden. "Er wird beschuldigt einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein", so die Staatsanwaltschaft.

Killer sei traumatisiert: Anwälte forderten Aussetzung des Verfahrens

In diesem Mehrfamilienhaus in Aue spielte sich das blutige Familiendrama ab.
In diesem Mehrfamilienhaus in Aue spielte sich das blutige Familiendrama ab.  © André März

Beim Prozessauftakt beantragten die beiden Verteidiger eine Aussetzung des Verfahrens. Es solle zunächst festgestellt werden, ob Majed K. verhandlungsfähig ist.

Der ehemalige Burger King-Mitarbeiter soll während der Haft stark abgenommen haben, zudem ein Krätzebefall nicht behandelt worden. Außerdem sei er durch die Tat traumatisiert worden.

Die Anklage hielt dagegen: "Eine Hautkrankheit ist kein Umstand, der Verhandlungsfähigkeit einschränken könnte." Zudem sei der Angeklagte durchaus in der Lage seine Angelegenheiten "ordnungsgemäß zu erledigen".

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Die Verhandlung wird am 14. November fortgesetzt.

Titelfoto: André März, haertelpress

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