"Querdenker-Ärztin" aus dem Erzgebirge verharmloste Corona: Anzeige!
Oelsnitz - Dr. Gerlind Läger, Internistin und "Querdenker-Ärztin" aus Oelsnitz, hat in den vergangenen Monaten einige umstrittene Äußerungen zur Coronavirus-Pandemie und den Maßnahmen durch die Bundesregierung von sich gegeben. Diese Aussagen haben nun Folgen!
"Wir haben keine Pandemie mehr", behauptete die Erzgebirgerin in einem Facebook-Video im Oktober (TAG24 berichtete). Dabei verwies sie auf insgesamt 9441 freie Intensivbetten, die es damals in Deutschland gab. Zudem seien schwere Erkrankungen äußerst selten.
Auch auf Corona-Demos war Läger anwesend, rief in einigen Reden dazu auf, keine Masken zu tragen. Zudem behauptete die Internistin immer wieder, dass Corona nur eine mittelschwere Grippe sei.
Nun reagiert die Ärztekammer mit einer Strafanzeige gegen die "Querdenker-Ärztin". Ausschlaggebend für diese war ein Bericht der Freien Presse und der Sächsischen Zeitung.
Dabei ging es um Ärzte in Sachsen, die sich öffentlich gegen die Corona-Maßnahmen und deren Einhaltung stellen - unter anderem wurde auch von Dr. Gerlind Läger berichtet.
Die Internistin habe auf einer Demo gesagt: "Ja, die Maske ist der Stern. Ich bin schon froh, dass er nicht gelb sein muss."
Ärztekammer-Chef Erik Bodendieck: "Pflicht, Gesetzesüberschreitungen zur Anzeige zu bringen"
Die Landesärztekammer sieht in den Aussagen einen Grundrechtsverstoß. Mit dem offenbar bewusst gezogenen Vergleich der Maske mit dem von der jüdischen Bevölkerung in der Nazizeit zu tragenden gelben Judenstern werde das NS-Regime verharmlost, so die Berufsvertretung der sächsischen Ärzte der Freien Presse gegenüber.
Die Folge: Läger wird von der Ärztekammer wegen Volksverhetzung angezeigt!
Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer erklärt: "Ärztinnen und Ärzte müssen sich in Ihrer Meinungsäußerung auch an gesetzlichen Schranken messen lassen. Und die Ärztekammer hat die Pflicht, Gesetzesüberschreitungen, soweit sie ihr nachweisbar bekannt werden, auch zur Anzeige zu bringen und einer Bewertung durch ein Gericht zuzuführen."
Auch die Verharmlosung von Corona stellt einen möglichen Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung dar. Dieser werde aktuell geprüft - auch gegen 40 bis 50 weitere Ärzte aus Sachsen werde wegen derartiger Verstöße ermittelt.
Titelfoto: Haertelpress