Neuer Weg für das Erzgebirgsklinikum, aber der Betrieb läuft weiter wie bisher
Annaberg-Buchholz - Im Sommer gab das Erzgebirgsklinikum bekannt, dass seine Existenz bedroht sei. Jetzt will es die Chance eines Schutzschirmverfahrens nutzen.
Wie das Klinikum am heutigen Mittwochnachmittag mitteilte, hat Geschäftsführer Marcel Koch ein entsprechendes Verfahren in Eigenverwaltung beantragt.
Zur Überwachung des Verfahrens stellt das Gericht der Geschäftsführung mit Rechtsanwalt Prof. Lucas Flöther einen sogenannten vorläufigen Sachwalter an die Seite.
"Ich bin davon überzeugt, dass dieser Schritt wichtig und richtig ist, denn nur so werden wir unser Klinikum wirtschaftlich stabilisieren, einen Großteil der Arbeitsplätze erhalten und auch in den kommenden Jahren mit der gewohnt hohen Behandlungsqualität für die Patienten im Erzgebirgskreis da sein können", erklärte Koch.
Dabei bleibt die Klinikleitung in Eigenverwaltung weiter für die Sanierung zuständig und der Betrieb läuft weiter wie bisher. "Wir haben in den letzten Wochen mit Hochdruck daran gearbeitet, Finanzierungsmöglichkeiten für unseren Sanierungsplan zu erschließen", gibt Koch einen Einblick.
Dazu gab es laut Koch auch intensive Gespräche mit dem Gesellschafter, den Kostenträgern, dem Sächsischen Ministerium für Soziales, der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), aber auch mit den Hausbanken.
"Zwar haben einige der oben genannten Unterstützungsmöglichkeiten in den Raum gestellt. Es hat sich aber leider auch gezeigt, dass wir die für die Umsetzung notwendigen rund 55 Millionen Euro nicht zur Verfügung haben werden."
Schutzschirm bedeutet nicht das Ende des Erzgebirgsklinikums
Aufgeben sei keine Option, die Klinikleitung bleibt zuversichtlich: "Durch die rechtzeitige Beantragung des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung haben wir nun die Möglichkeit, unseren Sanierungsplan umzusetzen", stellt Koch klar.
Zwar werde das Konzept noch einmal geprüft und an die neuen Umstände angepasst, bevor der Plan dann – voraussichtlich in vier bis fünf Monaten – den Gläubigern und dem Amtsgericht zur finalen Abstimmung bzw. Bestätigung vorgelegt wird.
Die wesentlichen Eckpunkte werden voraussichtlich erhalten bleiben. Dazu gehören der Fortbestand aller vier Standorte wie auch die bereits kommunizierte, notwendige Personalanpassung im einstelligen Prozentbereich.
"Der Schutzschirm bedeutet also nicht das Ende des Erzgebirgsklinikums, sondern ist der Startschuss, um die Ärmel hochzukrempeln und das Unternehmen wirtschaftlich so zu stabilisieren, dass es seiner Rolle als wichtiger Partner in der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger in der Region weiterhin gerecht werden kann."
Titelfoto: Uwe Meinhold