Neue Quarantäne-Verordnung im Erzgebirge! Was ändert sich ab Freitag?

Annaberg-Buchholz - Das Landratsamt im Erzgebirge hat eine neue Allgemeinverfügung "Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen" erlassen, die am Freitag (19. November 2021) in Kraft tritt.

Der Erzgebirgskreis hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. (Symbolbild)
Der Erzgebirgskreis hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. (Symbolbild)  © Bildmontage: Uwe Meinhold, 123rf/drmicrobe

Geregelt ist darin unter anderem, dass die positiv getesteten Personen eigenverantwortlich und ohne Anordnung durch die Behörde verpflichtet sind, sich unverzüglich nach dem positiven Testergebnis in Quarantäne zu begeben.

Ebenfalls neu: Die auf Corona positiv getestete Person ist nun verpflichtet seine Angehörigen des eigenen Haushaltes über das positive Ergebnis zu informieren. Auch diese müssen sich dann ohne gesonderte behördliche Anordnung in häusliche Isolation begeben.

Das Landratsamt empfiehlt zudem die engeren Kontaktpersonen über das Ergebnis in Kenntnis zusetzen und denen eine eigene Testung nahezulegen.

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Die Gesundheitsbehörde wird die entsprechende "Information zur Absonderung" nur noch an die positiv getestete Person verschicken.

"Das Schreiben an den Index dient jedem Hausstandsangehörigen zugleich als Nachweis, z.B. gegenüber dem Arbeitgeber oder der Schule", so das Landratsamt in Annaberg-Buchholz.

Ausgenommen von der Pflicht zur Isolation sind Angehörige des eigenen Hausstandes, die seit dem Zeitpunkt der Testung bzw. ab Auftreten der ersten typischen Symptome der infizierten Person sowie in den zwei Tagen vor diesem Zeitpunkt keinen Kontakt zu dieser hatten und ihrerseits keine typischen Symptome aufweisen oder zum Zeitpunkt des Kontaktes vollständig geimpft oder genesen und symptomfrei sind.

Titelfoto: Bildmontage: Uwe Meinhold, 123rf/drmicrobe

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