Lichterglanz im Weihnachtsland Erzgebirge: Jetzt also doch
Annaberg-Buchholz/Berlin - Seit dem 1. September gilt die neue Energieverordnung, die bundesweit für großen Unmut sorgte. Doch jetzt gibt es eine Änderung, die besonders das Erzgebirge leicht Aufatmen lässt.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, dass es bei der Weihnachtsbeleuchtung eine Ausnahmeregelung geben soll.
Das Beleuchtungsverbot gelte daher nicht "bei der Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern, die anlässlich traditioneller oder religiöser Feste (wie beispielsweise Weihnachten) installiert und betrieben wird", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.
Jetzt kann also aufgeatmet werden. Zuvor zeigten bereits viele Erzgebirger ihren Unmut zu dem Verbot der Weihnachtsbeleuchtung.
Der Oberbürgermeister von Annaberg-Buchholz, Rolf Schmidt (62, Freie Wähler), sprach sich am Dienstag bei einem Protest auf dem Annaberger Markt gegen die Energiepolitik aus Berlin aus: "Das Licht bleibt an!". Parallel wird der Schriftzug "Vergreift euch nicht an unserem Licht" über die sozialen Netzwerke geteilt.
Aufgrund der Energiesparverordnung müssen sich Kommunen und Unternehmen seit dem 1. September an bestimmte Vorgaben halten: Beispielsweise dürfen Ladentüren nicht dauerhaft offen stehen, Leuchtreklame muss ab 22 Uhr ausgeschaltet werden. Am Arbeitsplatz soll eine Raumtemperatur von 19 Grad ausreichen und in öffentlichen Gebäuden bleiben die Flure kalt.
Die Verordnung soll sechs Monate lang gelten. Im Oktober soll jedoch eine weitere folgen, die dann zwei Jahre gültig sein wird.
Titelfoto: Uwe Meinhold