Keine waidgerechte Jagd? Anzeige gegen Sachsenforst
Erzgebirge - Sechzehn Seiten Wut! Der in Rheinland-Pfalz beheimatete "Wildtierschutz Deutschland e. V." hat mehrere Forstbezirke des Erzgebirges und dort agierende Jäger angezeigt. Vorwurf: nicht waidgerechte Jagd.
Aufgelistet sind die Forstbezirke Adorf, Eibenstock, Neudorf, Marienberg, Bärenfels und Neustadt. Sie alle unterstehen dem Staatsbetrieb Sachsenforst.
Ausgefertigt wurde die Strafanzeige von der Berliner Rechtsanwältin für Tierschutzrecht Eva Biré. Diese formuliert: "In allen oben benannten Forstbezirken wird die Bewegungsjagd auf wiederkäuendes Schalenwild, d. h. Huftiere wie Rotwild, Rehwild und Damwild noch bis Ende Januar eines jeden Jahres durchgeführt, zuletzt im Januar 2023."
Aus Gründen der Waidgerechtigkeit aber widerspreche das Regeln, wonach den Tieren Winterruhe gewährt werden müsse.
"Wir verlangen einen unbedingten Verzicht auf Bewegungsjagden ab Mitte Dezember eines Jahres", sagt Vereinsvorsitzender Lovis Kauertz, in dessen Auftrag Biré tätig ist. "Spätestens ab diesem Zeitpunkt haben die großen Pflanzenfresser wie Reh- und Rotwild in den Energiesparmodus geschaltet."
Vom sächsischen Landesjagdverband heißt es, dass die Jagd zwar bis Ende Januar erlaubt sei. "Wir befürworten das aber nicht, weil hungriges Wild sonst Verbissschäden anrichtet", so Vize Wilhelm Bernstein (68).
Sachsenforst äußerte sich bis Donnerstagabend nicht.
Titelfoto: Friso Gentsch/dpa