Drogen und Gewalt im Erzgebirge: Mehrere Festnahmen durch Polizeikontrollen
Schwarzenberg/Aue-Bad Schlema - Am Mittwoch kam es im Erzgebirge zu mehreren Festnahmen, unter anderem aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Im Rahmen der allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung führten am Mittwoch Beamte der Beweis- und Festnahmeeinheit der Inspektion Zentrale Dienste der Polizeidirektion Chemnitz in Schwarzenberg und Aue-Bad Schlema verschiedene Kontrollen durch.
Am Nachmittag kontrollierten die Polizisten in der Bahnhofstraße in Schwarzenberg einen 16-jährigen Deutschen und stellten dabei ein Cliptütchen mit einer grünen, pflanzlichen Substanz bei ihm fest.
Später kam es in Aue in der Poststraße zu einer Kontrolle einer Personengruppe. Bei einem 17-Jährigen fanden sie ein Tütchen von augenscheinlichem Marihuana in seiner Hosentasche. Außerdem stellten sie in der Nähe eine Tüte mit insgesamt zehn Konsumeinheiten von augenscheinlichem Cannabis sicher.
Gegen beide jungen Männer laufen nun entsprechende Anzeigen.
Drogenbesitz, Körperverletzung und Sachbeschädigung in Aue
Am Abend befuhr die Polizei gegen 19 Uhr den Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Wettinerstraße in Aue. Dort berichtete ihnen ein 31-jähriger Mann, gerade von einer Gruppierung beleidigt und dann mit einem Stein beworfen worden zu sein. Dabei hatte ihn der Stein zwar knapp verfehlt, dafür aber einen geparkten Peugeot getroffen. Der entstandene Sachschaden ist laut Polizeiangaben bisher noch unbekannt.
Dank der Unterstützung der Beamten vom zuständigen Polizeirevier Aue konnten die drei Personen - eine Jugendliche und zwei Männer - zeitnah gestellt werden. Ein 18-jähriger Deutsche wurde daraufhin als Tatverdächtige identifiziert. Bei seiner Durchsuchung entdeckten die Beamten bei ihm einige Gramm von augenscheinlichem Cannabis, drei Cliptütchen vermutlich mit Kokain, einen Schlagring sowie mehrere Hundert Euro. Dies wurde alles sichergestellt.
Gegen ihn wurden Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung gestellt. Außerdem muss er sich wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz verantworten.
Titelfoto: 123rf/serezniy/bartusp