Diese Jahrgänge sind als Nächstes dran: Führerschein muss bis Januar getauscht werden

Annaberg-Buchholz - Die nächsten Führerscheine laufen bald ab! Am 19. Januar verlieren die "Lappen" der Jahrgänge 1965 bis 1970 ihre Gültigkeit.

Der alte Papierführerschein gehört bald der Vergangenheit an. Nun müssen die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 die alte Erlaubnis gegen einen neuen EU-Führerschein umtauschen. (Symbolbild)
Der alte Papierführerschein gehört bald der Vergangenheit an. Nun müssen die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 die alte Erlaubnis gegen einen neuen EU-Führerschein umtauschen. (Symbolbild)  © Andrea Warnecke/dpa-tmn

Der Erzgebirgskreis ruft die betroffenen Geburtsjahrgänge dazu auf, den Umtausch nicht zu vergessen. Bislang wurden 18.955 (Stichtag: 25. September) Papierführerscheine von 1965- bis 1970-Geborenen im Landkreis getauscht.

"Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen", so ein Sprecher. Der Umtausch des alten Führerscheins in Papierform auf einen EU-Führerschein in Kartenform erfolgt über ein Antragsformular, was auf der Homepage des Erzgebirgskreises abgerufen werden kann. Es ist aber auch an den Empfängen von Dienstgebäuden der Landkreisverwaltung sowie in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich.

Der ausgefüllte Antrag und ein biometrisches Passbild, eine Kopie des Personalausweises und eine Kopie des alten Führerscheins müssen an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Fahrerlaubnisbehörde, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz geschickt werden. Alternativ kann man den Antrag mit allen Unterlagen auch in die Briefkästen der Dienstgebäude werfen.

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Die Kosten für den neuen Führerschein liegen bei 25,30 Euro (bei Abholung in Annaberg-Buchholz) oder mit Versand bei 30,40 Euro.

Vor 1953-Geborene haben noch Zeit im Umtausch

Bislang wurden schon die Führerscheine der Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958 (bis Januar 2022) sowie 1959 bis 1964 (bis Januar 2023) getauscht. "Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964, welche ihren Führerschein in Papierform noch nicht umgetauscht haben, werden gebeten, den entsprechenden Antrag zu stellen", so der Landkreis.

Wer vor 1953 geboren ist, muss seine Fahrerlaubnis erst bis 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Wer von diesen Jahrgängen bereits einen neuen Führerschein hat, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellte wurde, muss diesen erst ab 2025 umtauschen.

Titelfoto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

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