Morgen wird's ernst: Millionär greift nach der Schwebebahn vom Fichtelberg
Oberwiesenthal - Es geht um das Dach von Sachsen und um ein historisches Wahrzeichen!
In Oberwiesenthal wird am morgigen Dienstag über die Zukunft der 100 Jahre alten Schwebebahn und der zu ihr gehörenden Liftanlagen entschieden.
Die Stadträte sollen darüber abstimmen, ob der Verkauf der städtischen Betreibergesellschaft europaweit ausgeschrieben oder direkt mit dem privaten Interessenten ausgehandelt wird, der auch das Fichtelberghaus samt Berggrundstück kaufen will.
Im Ringen um die Zukunft des Wintersportgebietes geht es um viel: Nur bei einer förmlichen Ausschreibung könnte sich die Stadt künftigen Einfluss auf die touristischen Anlagen vertraglich sichern und den neuen Besitzer beispielsweise zum Weiterbetrieb der Schwebebahn verpflichten, deren Unterhaltung ein Zuschussgeschäft ist.
Ein solches Verfahren würde laut Bürgermeister Jens Benedict (38, Bürgerbündnis EINZ) rund 200.000 Euro kosten und mindestens zwölf Monate dauern. "Gleichzeitig muss die Sanktionierung von Bedingungen realistisch umsetzbar sein", gibt das Stadtoberhaupt zu bedenken.
Direktverkauf an Liftgesellschaft als Lösung für das Skigebiet Fichtelberg?
Die Alternative wäre ein direkter Verkauf an die Liftgesellschaft Oberwiesenthal (LGO), die bisher den Vierer-Sessellift und das Fichtelberghaus betreibt. Eigentümer der LGO ist das Familienunternehmen von Rainer Gläß (65) aus Schöneck.
Der Vogtländer, der mit einer Softwarefirma zum Multimillionär wurde, hat bereits ein Gebot für das ebenfalls zum Verkauf stehende Fichtelberghaus abgegeben, über das der Kreistag des Erzgebirgskreises noch dieses Jahr entscheiden will.
Der wintersportbegeisterte Unternehmer hätte die Mittel, um das Skigebiet zu modernisieren.
Für den Bau eines Sechser-Sessellifts am Nordhang des Fichtelbergs gibt es bereits eine Genehmigung. Die Millionen-Investition kann Oberwiesenthal nicht stemmen.
"Das Skigebiet hat aufgrund veralteter Liftanlagen begrenzte Förderkapazitäten, was aktuell einen Wettbewerbsnachteil darstellt. Ohne nennenswerte Fördermittel oder anderweitige Kapitalzufuhr werden die erforderlichen Investitionen die Finanzkraft der FSB GmbH übersteigen", heißt es in der Vorlage für die anstehende Entscheidung.
Titelfoto: Uwe Meinhold