Billig-Deko "im Erzgebirge-Stil"? Kunsthandwerker klagen gegen TV-Sender
Olbernhau - Für Billig-Deko aus Asien darf nicht mit dem Verweis auf einen "Erzgebirge-Stil" geworben werden. Das hat das Landgericht Leipzig in einem Urteil festgestellt.
Der Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller hatte gegen den Teleshopping-Kanal Pearl-TV geklagt, der mit dieser Beschreibung europaweit zum Kauf seiner billigen Nussknacker lockte.
Das Gericht untersagte, "Nussknacker oder andere Deko-Figuren aus Holz mit der Bezeichnung 'im Erzgebirge-Stil' an Endkunden oder Händler anzubieten, ... wenn diese Artikel nicht im Erzgebirge hergestellt wurden."
Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht, ersatzweise eine Ordnungshaft für den Geschäftsführer des TV Senders von bis zu sechs Monaten.
"Uns wurde in allen Punkten recht gegeben"
Frederic Günther (37), Chef des Handwerkerverbandes, ist vollauf zufrieden: "Uns wurde in allen Punkten recht gegeben. Insbesondere, dass nicht nur das konkrete Beispiel der Nussknacker, sondern alle Deko-Artikel eingeschlossen sind. Wir sehen das als eine Art Grundsatzurteil, auf das wir hinweisen können, auch wenn es Verstöße von anderen Händlern gibt. Damit haben wir alles erreicht, was als Verband möglich ist."
Pearl-TV könnte die Entscheidung noch vor dem Oberlandesgericht Dresden anfechten.
Günther sieht das gelassen: "Das Urteil ist in Kraft und wir sind optimistisch, dass auch in der höheren Instanz kein anderes Ergebnis herauskäme."
Titelfoto: Uwe Meinhold