Erlaubnis für Cannabis: Landesdirektion wird oberste Kiffer-Behörde

Dresden - Wer in Sachsen ab dem 1. Juli gemeinschaftlich den Eigenanbau von Cannabis betreiben und Cannabis weitergeben möchte, muss sich an die Landesdirektion (LDS) wenden.

Ab 1. Juli darf in Cannabis-Clubs gemeinschaftlich angebaut werden. (Symbolbild)
Ab 1. Juli darf in Cannabis-Clubs gemeinschaftlich angebaut werden. (Symbolbild)  © Patrick Pleul/dpa

Sie wird dann das entsprechende sogenannte Erlaubniserteilungsverfahren durchführen.

Zudem wird die LDS die Anbauvereinigungen regelmäßig kontrollieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überwachen.

Sozialministerin Petra Köpping (66, SPD): "Unsere Aufgabe als Freistaat ist es, das Cannabisgesetz des Bundes konsequent umzusetzen. Das heißt: Prävention, Jugendschutz und Kontrolle", so Köpping.

Sozialministerin Petra Köpping (66, SPD) achtet auch auf Suchtprävention.
Sozialministerin Petra Köpping (66, SPD) achtet auch auf Suchtprävention.  © dpa/Jan Woitas

"Zur Stärkung der Präventionsarbeit stellen wir Mittel bereit. Landkreise und kreisfreie Städte können zur Stärkung der kommunalen Suchtprävention zusätzliche personelle Ressourcen beantragen."

Titelfoto: Fotomontage: dpa/Jan Woitas//Patrick Pleul/dpa

Mehr zum Thema Sachsen: