Erlaubnis für Cannabis: Landesdirektion wird oberste Kiffer-Behörde
Dresden - Wer in Sachsen ab dem 1. Juli gemeinschaftlich den Eigenanbau von Cannabis betreiben und Cannabis weitergeben möchte, muss sich an die Landesdirektion (LDS) wenden.
Sie wird dann das entsprechende sogenannte Erlaubniserteilungsverfahren durchführen.
Zudem wird die LDS die Anbauvereinigungen regelmäßig kontrollieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überwachen.
Sozialministerin Petra Köpping (66, SPD): "Unsere Aufgabe als Freistaat ist es, das Cannabisgesetz des Bundes konsequent umzusetzen. Das heißt: Prävention, Jugendschutz und Kontrolle", so Köpping.
"Zur Stärkung der Präventionsarbeit stellen wir Mittel bereit. Landkreise und kreisfreie Städte können zur Stärkung der kommunalen Suchtprävention zusätzliche personelle Ressourcen beantragen."
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