Einspruch? Abgelehnt! Alles korrekt bei Sachsens Landtagswahl
Dresden - Der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags hat empfohlen, drei Einsprüche gegen die Landtagswahl vom 1. September vergangenen Jahres abzulehnen.

Dabei geht es auch um einen Einspruch, der mit möglichen Diskrepanzen bei den Veröffentlichungen der Zwischenergebnisse am Wahlabend auf der Website des Landeswahlleiters begründet wird.
Auf das Ergebnis der Landtagswahl hatte dies jedoch keinen Einfluss, befand der Ausschuss, da dies auf den Niederschriften in den Wahlbezirken und den Feststellungen der Kreiswahlausschüsse basiere, die wiederum korrekt gewesen seien, teilte der Ausschuss am Freitag mit.
Insgesamt lagen dem Wahlprüfungsausschuss 13 Einsprüche gegen die Landtagswahl vor. Zehn davon waren bereits zurückgewiesen worden.
In den verbliebenen drei Fällen müssen nun die Abgeordneten in einer ihrer nächsten Sitzungen eine Entscheidung fällen.
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