Darf mich mein Chef nach Hause schicken? Fünf Fragen zur neuen Home-Office-Pflicht
Dresden/Berlin - Ab der kommenden Woche gilt die bundeseinheitliche Home-Office-Pflicht. Wie soll das funktionieren, fragen Arzthelfer und Fließbandarbeiterinnen. Fünf Fragen, fünf Antworten.
1. Was soll die Home-Office-Pflicht bringen?
Corona ist schuld. Die Infektionszahlen müssen runter, vorher ist kein Ende der Pandemie in Sicht. Es gilt deshalb auch "die relevanten Kontakte im beruflichen Kontext zu reduzieren", heißt es zur Begründung im Beschluss.
2. Dürfen Chefs Mitarbeiter zum Arbeiten nach Hause schicken?
Jein. Arbeitnehmer können die Heimarbeit nicht grundlos ablehnen. Die Beweislast liegt aber beim Arbeitgeber. Tatsächlich haben Chefs eher ein Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter vor Ort sind.
Aber laut der Home-Office-Pflicht muss der Arbeitgeber Home-Office ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Eine Arzthelferin etwa kann sich darauf also nicht berufen.
3. Drohen Konsequenzen bei Verstößen oder Kontrollen?
Verstöße können mit Bußgeldern von maximal 30.000 Euro geahndet werden. Kontrollen drohen nur in konkreten Verdachtsfällen.
Das sagt Sachsens Arbeitsminister zum Home-Office
4. Ändert die Home-Office-Pflicht etwas in den Betrieben?
Jein. Viele Unternehmen praktizieren Home-Office bereits. Siemens in Dresden etwa. Von den 150 Mitarbeitern sind rund fünf Prozent für den Minimalbetrieb vor Ort unentbehrlich, so Sprecherin Elke Fuchs (57).
Bei Infineon (Dresden) hat etwa die Hälfte der 2700 Mitarbeiter einen Arbeitsplatz in der Fertigung. Home-Office geht da nicht. Das Handwerk setzt auch auf die Einhaltung von Hygieneregeln, so Jörg Dittrich (51), Präsident der Handwerkskammer Dresden.
5. Was sagt Sachsens Arbeitsminister Martin Dulig (45, SPD) zum Home-Office?
Dulig findet Home-Office gut: "Wir müssen die Mobilität und die Kontakte weiter senken. Es liegt im wirtschaftlichen Interesse aller, dass die Beschäftigten gesund und arbeitsfähig bleiben."
Im Wirtschaftsministerium waren seit Jahresbeginn zwischen 60 und 70 Prozent der Mitarbeiter (insgesamt 419) im Home-Office.
Übrigens: Die Home-Office-Pflicht gilt voraussichtlich ab 27. Januar bundeseinheitlich. Ein Dauerbrenner ist die Verordnung nicht. Sie endet bereits am 15. März.
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