Damit es endlich mal vorangeht: Sachsens Minister einigen sich auf Windkraft-Kompromiss
Dresden - Die neue Bundesregierung hat den Ausbau der Erneuerbaren Energien ganz oben auf ihrer politischen Agenda stehen. Allein für die Nutzung der Windenergie will sie zwei Prozent der Flächen der Bundesrepublik bereitstellen. Mit einer geänderten Bauordnung will Sachsen sich dieser Aufgabe stellen.
Das sächsische Kabinett legte dazu nun einen entsprechenden Entwurf vor. Das Papier regelt unter anderem, welche Abstandsflächen künftig zwischen Windkraftanlagen und Siedlungen einzuhalten sind.
Sachsen ist Schlusslicht beim Ausbau der Windenergie in Deutschland. In den vergangenen zwei Jahren wurden im Freistaat lediglich vier neue Windräder errichtet.
Der schleppende Ausbau hat viele Gründe. Dazu zählen das komplizierte Planungs- und Naturschutzrecht, aber auch massive Bürger-Proteste.
Die Verhandlungen um Änderungen in der Bauordnung zwischen dem Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft von Wolfram Günther (48, Grüne) und dem Ministerium für Regionalentwicklung von Thomas Schmidt (60, CDU) waren vor diesem Hintergrund ein monatelanges zähes Ringen.
So lauten die Abstandsregeln zwischen Windrädern und Häusern in Sachsen
Diese Leitplanken wollen die Koalitionäre nun etablieren:
- Der Mindestabstand zwischen neuen Windkraftanlagen und Wohnbebauung soll künftig 1000 Meter betragen. Im Außenbereich gilt diese Regel allerdings nicht für Siedlungen mit weniger als fünf Wohngebäuden.
- Von dem Mindestabstand kann abgewichen werden, wenn es um den Austausch bestehender Anlagen geht (sogenanntes Repowering) oder wenn der Abstand im Außenbereich unterschritten werden soll. In diesen Fällen ist dafür aber die Zustimmung der Gemeinde durch einen Beschluss erforderlich.
"Mit diesen Regeln erreichen wir zum einen, dass mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden können als bisher. Zum anderen stärken wir aber die Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort und damit die Akzeptanz", erklärt der sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt.
"Ich bin fest davon überzeugt, dass der Ausbau der Windkraft nur mit den Menschen gelingen kann und nicht gegen sie", so der CDU-Politiker.
Planungsverbände womöglich vor Anpassungen
Wenn das Gesetz mit den Stimmen der Koalition den Landtag in dieser Form passiert, müssen die Regionalen Planungsverbände (welche die Vorranggebiete für die Windparks ausweisen) in ihren Gremien entscheiden, in welchem Umfang ein Anpassungsbedarf bei den Regionalplänen besteht.
Ganz konkret kann das zum Beispiel für den Planungsverband Sächsische Schweiz/Dresden/Ost-Erzgebirge bedeuten, dass er seinen 2020 genehmigten Regionalplan überarbeiten und neue Vorranggebiete für die Windkraft ausweisen muss, um die Ziele des sächsischen Energie- und Klimaprogramms zu erreichen.
Ob Sachsen - rein planungsrechtlich - zwei Prozent des Landes für Windräder bereitstellen kann, ist gegenwärtig allerdings offen.
Aus dem Ministerium für Regionalentwicklung heißt es dazu: "Diese Frage kann grundsätzlich nur im Rahmen einer Fortschreibung der Regionalpläne geklärt werden."
Titelfoto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa