Corona-Regeln für Kinder werden härter, Kosten bleiben wohl an Eltern hängen!
Dresden - Die neue sächsische Corona-Schutzverordnung hat es wohl ordentlich in sich. Für Eltern könnten teure Zeiten anstehen!
In der kommenden Woche beraten sich die sächsischen Regierungsmitglieder über die neue Schutzverordnung für den Freistaat. Wurde bislang oft nur die Gültigkeit verlängert und das Papier um geringfügige Änderungen erweitert oder gekürzt, steht jetzt einem Bild-Bericht zufolge ein Hammer-Zusatz an!
So sollen Kinder ab der fünften Klassenstufe zusätzlich zu den wöchentlich zwei Corona-Tests in der Schule wieder Masken während des Unterrichts tragen.
Ein Berater Michael Kretschmers (45, CDU) soll der Zeitung nach sogar diese Regelung für Grundschüler gefordert haben. In dem Entwurf gebe es diese Forderung jedoch nicht mehr. Ob sie damit vollends vom Tisch ist - unklar!
Zudem sollen sich die Eltern, die ihre Kinder in eine Kita oder Krippe bringen, aller drei Tage auf das Virus testen lassen! Andernfalls dürften sie das Gelände der Einrichtung nicht mehr betreten.
Eine "Erklärung der oder des Personensorgeberechtigten", dass sie Corona-frei seien, würde dann nicht mehr ausreichen.
Eltern: Zwei Tests pro Woche - zum Teil auf eigene Kosten!
In den Testzentren und Apotheken gibt es bislang aber nur einen kostenfreien Test pro Person und Woche!
Sollte in der neuen Verordnung nicht klargestellt werden, dass Eltern von Kita- und Krippen-Kindern mehrfach gebührenfrei getestet werden dürfen, kommen so horrende Kosten auf die Erwachsenen zu! Die Tests schlagen aktuell je nach Anbieter mit etwa 20 bis 50 Euro zu Buche.
Ob Selbsttests, wie es sie beispielsweise auch in Drogerien und Supermärkten gibt, akzeptiert werden, ist offenbar noch nicht Bestandteil der Beschlussvorlage. Fraglich sei bislang auch, wie die Echtheit und Aktualität der Tests von den Mitarbeitern vor Ort kontrolliert werden soll.
Lichtblick in der neuen Verordnung: Schulschwimmen soll wieder erlaubt werden, andererseits bleiben die Schwimmhallen für jedermann geschlossen.
In der kommenden Woche soll über den Entwurf befunden werden. Die neue Verordnung soll dann ab 12. April gelten.
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