Corona-Lockerungen in Sachsen: Das gilt ab morgen

Dresden - Sachsen hebt wie andere Bundesländer ab Montag einige Beschränkungen in der Corona-Pandemie auf.

Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD) stellt Sachsens neue Corona-Schutzverordnung vor. Grundsätzlich gilt das Konzept "Öffnen und Testen".
Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD) stellt Sachsens neue Corona-Schutzverordnung vor. Grundsätzlich gilt das Konzept "Öffnen und Testen".  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

"Wir ermöglichen stufenweise Lockerungen, aber immer mit einer Notbremse. Grundsatz: öffnen und testen", sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD) bei der Vorstellung der neuen Schutzverordnung, die bis 31. März gilt.

Grundsätzlich folgt Sachsen damit der jüngsten Vereinbarung von Bund und Ländern. Allerdings werden Öffnungen mit umfassenden Testpflichten verknüpft.

Allgemein gilt: Ein Hausstand darf sich in der Öffentlichkeit und in privaten Räumen mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen.

Ausstellung in Oschatz: Spielen wie zu Uromas Zeiten
Sachsen Ausstellung in Oschatz: Spielen wie zu Uromas Zeiten

Insgesamt sind bei Zusammenkünften maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 15 Jahren zählen dabei nicht.

Die bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben und die nächtliche Ausgangssperre fällt weg.

Baumärkte dürfen wieder öffnen!

In Bayern dürfen Kunden bereits wieder Baumärkte besuchen. Auch in Sachsen wird das ab Montag möglich sein.
In Bayern dürfen Kunden bereits wieder Baumärkte besuchen. Auch in Sachsen wird das ab Montag möglich sein.  © Nicolas Armer/dpa

Alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt sind ab 15. März verpflichtet, einmal pro Woche einen Test zu machen. Arbeitgeber müssen das für ihre Beschäftigten kostenlos organisieren.

Buchläden, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte sind nun Teil der Grundversorgung und dürfen mit einem Hygienekonzept und bei begrenzter Kundenzahl wieder öffnen.

Gleiches gilt für Fahrschulen. Bedingung sind hier zudem ein wöchentlicher Test des Personals und ein tagesaktueller Test der Kunden.

Lockerungen hängen von Inzidenz und Anzahl der freien Krankenhausbetten ab

Für weitere Lockerungen ist nicht nur die Inzidenz wichtig. Auch die Anzahl der freien Betten in Krankenhäusern wird berücksichtigt.
Für weitere Lockerungen ist nicht nur die Inzidenz wichtig. Auch die Anzahl der freien Betten in Krankenhäusern wird berücksichtigt.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

WEITERE LOCKERUNGEN hängen von der Sieben-Tage-Inzidenz - der Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche - ab.

Zudem dürfen maximal nur 1300 Normalbetten in den Krankenhäusern mit Corona-Patienten belegt sein. Für Lockerungen muss die Inzidenz von 100, 50 und 35 sowohl landesweit als auch im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt fünf Tage in Folge unterschritten werden.

INZIDENZ UNTER 100: "Click & Meet" im Einzel- und Großhandel ist mit Terminbuchung und begrenzter Kundenzahl möglich. Läden mit "körpernahen Dienstleistungen" wie Kosmetik- und Tattoostudios dürfen öffnen, das Personal muss sich jede Woche testen lassen, Kunden einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Individualsport "alleine, zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern" an der frischen Luft wird erlaubt.

Ab 15. März dürfen botanische Gärten, Zoos, Museen, Galerien und Gedenkstätten wieder besucht werden, wenn ein Termin gebucht ist.

Testpflicht bei Museen und Biergärten fällt bei Inzidenz unter 50 weg

Bei nicht steigender Inzidenz binnen 14 Tagen darf Sachsens Außengastronomie ab dem 22. März wieder öffnen. Allerdings gelten Testpflichten und Terminvereinbarungen.
Bei nicht steigender Inzidenz binnen 14 Tagen darf Sachsens Außengastronomie ab dem 22. März wieder öffnen. Allerdings gelten Testpflichten und Terminvereinbarungen.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dp

Wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz weitere 14 Tage nicht erhöht, tritt ab 22. März eine neue Stufe von Lockerungen in Kraft. Das gilt für die Außengastronomie bei Terminvereinbarung.

Sitzen mehrere Hausstände an einem Tisch, ist ein tagesaktueller Schnelltest oder Selbsttest nötig. Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie Tanzschulen stehen für jene mit Corona-Test wieder offen.

Bibliotheken machen gleichfalls wieder auf. Sport darf dann auch in der Halle getrieben werden - wenn ein negativer Test vorliegt.

INZIDENZ UNTER 50: Dann ist die Öffnung des Einzel- und Großhandels mit beschränkter Kundenzahl wie auch "kontaktfreier Sport" in Gruppen bis maximal 20 Personen im Außenbereich gestattet.

Für botanische Gärten, Zoos, Museen, Galerien und Gedenkstätten braucht man dann keine Terminvereinbarung mehr. Wenn die Inzidenz zwei weitere Wochen nicht steigt, darf man wieder ohne Termin und Test in Biergärten und den Außenbereich von Restaurants.

Auch für Besucher von Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern fällt dann die Testpflicht weg.

Regelungen können schnell wieder verschärft werden

Eine Mitarbeiterin eines Corona-Testcenters bereitet einen Schnelltest vor. Das Testen ist ein wichtiger Bestandteil von Sachsens Lockerungsplan.
Eine Mitarbeiterin eines Corona-Testcenters bereitet einen Schnelltest vor. Das Testen ist ein wichtiger Bestandteil von Sachsens Lockerungsplan.  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

INZIDENZ UNTER 35: Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Es dürfen sich dann bis zu drei Hausstände mit insgesamt maximal zehn Personen treffen. Kinder unter 15 bleiben unberücksichtigt.

WANN WERDEN REGELUNGEN WIEDER VERSCHÄRFT? Bei einer Überschreitung der Wochen-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen werden Lockerungen schrittweise hinfällig.

WAS GILT FÜR DEN SCHULBETRIEB? - Nach den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen und der Primarstufe dürfen auch wieder alle anderen am Präsenzunterricht teilnehmen.

Am 10. März öffnen zunächst die Förderschulen, ab 15. März der Rest. Von da an gilt eine Testpflicht für Schüler und Personal.

Fast alle Schüler müssen sowohl auf dem Schulgelände als auch im Gebäude eine medizinische Maske tragen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Kitas und Schulen schließen erneut, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 in einer Region fünf Tage lang überschritten wird.

Titelfoto: Bildmontage: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa & Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

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