Corona in Sachsen: Welche Regeln ab Sonntag noch im Freistaat gelten
Sachsen - Wie die meisten Bundesländer verzichtet Sachsen auf das Ausrufen der epidemischen Lage. Die Corona-Maßnahmen schrumpfen daher auf einen Basisschutz. Was jetzt noch gilt.
Nach knapp zwei Jahren Maskenpflicht beim Einkaufen, Zugangsbeschränkungen in Geschäften und in der Gastronomie fallen an diesem Sonntag die meisten Regeln. Nur noch in bestimmten Bereichen müssen Sächsinnen und Sachsen dann noch eine Maske tragen oder sich auf das Coronavirus testen. Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Warum wird gelockert?
Sachsen reagiert mit der neuen Corona-Verordnung auf das geänderte Infektionsschutzgesetz, das der Bundestag verabschiedet hat. Es sieht vor, dass nur bestimmte Basis-Schutzmaßnahmen gelten dürfen, solange ein Bundesland nicht die epidemische Lage feststellt. Darauf hat Sachsen wie die Mehrheit der Bundesländer verzichtet.
Welche Regeln gelten noch?
Die meisten Regeln fallen komplett weg. Es gilt noch eine FFP2-Maskenpflicht an bestimmten Orten wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie auch im öffentlichen Nahverkehr.
Für Personal sowie Schülerinnen und Schüler im Nahverkehr reicht eine OP-Maske aus. Außerdem bleibt die Testpflicht für Beschäftigte und Besucher bestimmter Einrichtungen. Davon sind etwa Pflegeheime, Hospize, Werkstätten für behinderte Menschen, Krankenhäuser, Sammelunterkünfte von Asylbewerbern sowie Gefängnisse betroffen.
Maskenpflicht für Schulen und Kitas aufgehoben
Welche Regeln gibt es für Schulen?
Im Unterricht müssen Kinder und Jugendliche schon seit einiger Zeit keine Maske mehr tragen. Jetzt entfällt die Maskenpflicht auf dem gesamten Schul- und Kitagelände. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und externe Personen, die die Schule oder Kita betreten.
Die Schulen können jedoch in ihren Hygieneplänen das Tragen einer Maske empfehlen. Auch die regelmäßigen Testungen fallen nach den Osterferien weg. Die Regelungen sind in einer separaten Corona-Verordnung für Schulen und Kitas formuliert.
Was empfiehlt die Landesregierung?
Das Gesundheitsministerium setzt auf die Eigenverantwortung der Menschen. In öffentlich zugänglichen Innenräumen sollten die Menschen möglichst eine FFP2-Maske tragen und den Mindestabstand einhalten, empfiehlt das Ministerium. Außerdem sollten die Sächsinnen und Sachsen ihre Kontakte möglichst weiter beschränken und die Hygieneregeln einhalten.
In Geschäften werden nach Einschätzung des Handelsverbands Sachsen auch weiterhin viele Menschen freiwillig eine Zeit lang Masken tragen. Er gehe davon aus, dass viele Unternehmen auch Schutzmaßnahmen wie Desinfektionsmittel-Ständer weiter anbieten würden, sagte der Hauptgeschäftsführer René Glaser.
Quarantäne-Regeln in Sachsen bleiben vorerst bestehen
Gibt es noch Quarantäne-Regeln?
Die Quarantäne-Regeln bleiben vorerst bestehen. Demnach müssen Infizierte sich zehn Tage lang isolieren. Wer 48 Stunden lang symptomlos war, kann sich ab dem 7. Tag freitesten. Kontaktpersonen müssen sich nur absondern, wenn sie nicht geboostert, frisch genesen oder geimpft sind. In den kommenden Wochen könnte es allerdings auch bei diesen Regeln Lockerungen geben.
Es gibt einen Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts, dass die Quarantäne für Infizierte und für Kontaktpersonen auf fünf Tage verkürzt und nicht mehr streng gehandhabt werden solle.
Aktualisiert um 10.26 Uhr, in einer früheren Fassung war von Freitag die Rede. Die Änderungen treten erst ab Sonntag in Kraft.
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa, Marijan Murat/dpa