Dresden - Die Zeit bis zur Bundestagswahl ist knapp.
Landeswahlleiter Martin Richter empfiehlt deshalb nun allen Wählern, die bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, zu überprüfen, ob sie im zuständigen kommunalen Wahlverzeichnis aufgeführt sind.
Dann, so Richter, können Wahlberechtigte auch ohne Wahlschein komplikationslos wählen gehen. Der Ausweis reicht.
Wenn nicht, können Betroffene bis einschließlich 7. Februar schriftlich oder persönlich Widerspruch einlegen. Eine Einsicht in die Wählerverzeichnisse ist allerdings nur zwischen dem 3. und 7. Februar möglich.
Richter empfiehlt den Wahlberechtigten generell, sich bei Unklarheiten umgehend an die zuständigen Gemeindeverwaltungen zu wenden.
Dann sollte dem Gang zur Urne am Wahltag nichts im Wege stehen. Und wer am 23. Februar verhindert sein sollte, kann selbstverständlich seine Stimme per Briefwahl abgeben.