Baden verboten! Wer sich in Talsperren abkühlen will, muss aufpassen
Dresden - Auch, wenn so manche Talsperre in Sachsen zum Baden einlädt, ist nicht jede gleichermaßen dazu geeignet. In manchen ist es gar verboten.
Die Landestalsperrenverwaltung erklärte in einer Mitteilung am heutigen Donnerstag, dass das Baden in mehr als zwei Dutzend Sperren verboten ist, weil es sich dort um Trinkwassertalsperren handelt.
"Auch wenn die hochsommerliche Hitze an den Stausee lockt, darf das unmittelbare Ufer der Trinkwassertalsperren nicht betreten werden", hieß es. Dies diene dem Schutz und der Sicherheit des Trinkwassers.
Der Verwaltung zufolge ist "der Aufenthalt sowie Freizeitaktivitäten wie Baden, Wassersport aller Art, Grillen und Zelten" am Ufer verboten. Es handelt dabei um die sogenannte Schutzzone I (Ufer und Wasserflächen).
An die Stauseen dürfen auch keine Tiere. So ist es beispielsweise Hundehaltern und Pferdebesitzern verboten, ihre Vierbeiner dort zu tränken oder mit ihnen in dem Bereich Gassi zu gehen.
Wie breit die Uferstreifen sind, in denen diese Aktivitäten verboten sind, ist von Talsperre zu Talsperre unterschiedlich.
Man soll deshalb unbedingt die Schilder vor Ort im Blick behalten und beachten, was auf ihnen steht. "Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht", hieß es weiter.
In diesen Talsperren gilt das Badeverbot
In Sachsen gibt es insgesamt 25 Trinkwassertalsperren.
Dazu zählen die folgenden Talsperren:
- Carlsfeld
- Dröda
- Eibenstock
- Muldenberg
- Sosa
- Stollberg
- Werda
- Cranzahl
- Einsiedel
- Lichtenberg
- Neunzehnhain I
- Neunzehnhain II
- Rauschenbach
- Saidenbach
- Gottleuba
- Klingenberg
- Lehnmühle
- Forchheim
- Rähmerbach
Sowie die Speicher:
- Altenberg
- Großer Galgenteich
- Radeburg II
An den anderen Talsperren ist das Baden erlaubt. Besonders beliebt ist das etwa an den Sperren in Malter, Pöhl und Kriebstein. Zudem laden viele Badeseen zum Verweilen ein.
Titelfoto: Uwe Meinhold