Als Minister gefeuert: Wie viel Geld verdient Roland Wöller jetzt?

Dresden - Seinen Minister-Posten hat er zwar verloren, doch den Gürtel enger schnallen muss Roland Wöller (51, CDU) nicht. Er bezieht weiter eine satte Diät als Landtagsabgeordneter.

Ex-Minister Roland Wöller (51, CDU) muss auch nach der Entlassung nicht um seine Finanzen bangen.
Ex-Minister Roland Wöller (51, CDU) muss auch nach der Entlassung nicht um seine Finanzen bangen.  © Norbert Neumann

Rausschmiss mit weicher Landung: Erst vergangenen Freitag entließ Ministerpräsident Michael Kretschmer (46, CDU) seinen Innenminister, nachdem der sich immer wieder in Skandale verwickelt hatte.

Schon am Montag saß Wöller wieder im Landtag - allerdings nicht mehr unter den Ministern, sondern als Abgeordneter. Bis 2024 bleibt er dort für seinen Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1, er hatte 2019 das Direktmandat geholt.

Als einfacher Abgeordneter verdient der Ex-Minister monatlich "nur noch" 10.256 Euro - als Minister bekam er etwa doppelt so viel.

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Die 10.256 Euro setzen sich zusammen aus der steuerpflichtigen "Grundentschädigung" für Abgeordnete - monatlich 6237,04 Euro - und der steuerfreien "Kostenpauschale" von 4018,89 Euro, die unter anderem Fahrt- und Übernachtungskosten ausgleichen soll.

Zu seinen goldenen Zeiten als Innenminister standen Wöller monatlich mindestens rund 22.192 Euro zu.

Minister erhalten dem Sächsischen Ministergesetz zufolge monatlich 14.908,34 Euro brutto, dazu kommt eine "Aufwandsentschädigung" von 511,29 Euro.

Kleines "Trostpflaster" für Wöller dürfte das "Übergangsgeld" sein

Zusätzlich bekam Wöller laut Landtags-Sprecher Ivo Klatte (55) die Hälfte der regulären Diät eines Landtags-Abgeordneten - also rund 3119 Euro. Weil er als Innenminister einen Dienstwagen fuhr (BMW 750Ld xDrive), bekam er allerdings nicht die volle "Kostenpauschale" für Abgeordnete: Die 4018,89 Euro wurden ihm um ganze 365 Euro gekürzt.

Ein kleines Trostpflaster für Wöller dürfte das "Übergangsgeld" sein: Jeder Minister erhält nach seinem Ausscheiden mindestens drei Monate lang weiter seine Amtsbezüge, zunächst in voller Höhe.

Titelfoto: Norbert Neumann

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