Abrechnung für Strom und Gas bekommen? Das solltet Ihr jetzt tun!

Dresden - Spätestens in der kommenden Woche solltet auch Ihr Eure Jahresverbrauchsabrechnung für Strom und Gas im Briefkasten finden. Denn Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, diese spätestens sechs Wochen nach dem Abrechnungszeitraum (meist Kalenderjahr) zu schicken. Höchste Zeit also, sich noch einmal an seine Rechte und einige Sparmöglichkeiten zu erinnern.

Im Februar kommt immer die große Abrechnung. Gibt es Geld zurück, oder muss man nachzahlen?
Im Februar kommt immer die große Abrechnung. Gibt es Geld zurück, oder muss man nachzahlen?  © Bildmontage: 123RF/josepijosep, IMAGO/Wolfilser

Zunächst die gute Nachricht: Obwohl es im vergangenen Jahr - anders als 2023 - keine Strom- und Gaspreisbremse gab, dürfte die Rechnung nur in selteneren Fällen einen Schock auslösen. Denn die Preise sind gesunken, auch wenn sich der Gasverbrauch der privaten Haushalte im Vergleich zum Vorjahr erhöhte.

Nach dem ersten Blick auf die Gesamtsumme schauen die meisten darauf, ob sich ein Guthaben oder ein Zahlungsrückstand angesammelt hat.

Letzterer wird - wenn man keinen Einspruch erhebt - demnächst vom Konto abgehoben. Bei einem Guthaben kann man die sofortige Auszahlung verlangen, spätestens aber als Verrechnung mit dem nächsten Abschlag.

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Auch die monatlichen Abschläge, mit denen der Versorger ins neue Jahr gehen will, sind in dem Schreiben zu finden. Sie sollten realistisch sein. Denn bei zu hohen Zahlungen gibt man dem Energieunternehmen kostenlosen Kredit, bei zu niedrigen drohen Nachzahlungen.

Misstrauen angesagt, wenn Verbrauch nur geschätzt wurde

In diesem Jahr sollten die Strompreise weiter fallen. Wer die Preise vergleicht, kann darüber hinaus noch sparen.
In diesem Jahr sollten die Strompreise weiter fallen. Wer die Preise vergleicht, kann darüber hinaus noch sparen.  © 123RF/jopanuwatd

Die angegebene Monatsrate lässt sich selbst berechnen: Man multipliziert die Zahl der Kilowattstunden auf der Jahresrechnung mit dem Preis pro Kilowattstunde, addiert den Grundpreis für das ganze Jahr hinzu und teilt diese Summe durch die Zahl der Abschläge - größtenteils zwölf, selten elf.

Falls der Versorger die Abschlagszahlung zu hoch ansetzt, sollte man per Einschreiben mit Rückantwort widersprechen. Hilfe dazu erhält man auf den Webseiten der Verbraucherzentralen oder bei der Schlichtungsstelle-Energie.de.

Auch wenn gar keine Abrechnung erfolgt, solltet Ihr diese anfordern. In der Vergangenheit kam es öfter vor, dass man besonders bei Kunden mit Guthaben oder zu hohen Abschlägen noch länger gewartet hat.

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Misstrauen ist angesagt, wenn der Verbrauch nur geschätzt wurde. Denn dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig und der Energieanbieter muss den Grund dafür nennen. Am besten selbst den Zählerstand überprüfen und überschlagen, bevor man in Einspruch geht.

So lässt sich richtig sparen

Manchmal ist es nützlich, wenn man zum Jahreswechsel den Zählerstand fotografiert hat.
Manchmal ist es nützlich, wenn man zum Jahreswechsel den Zählerstand fotografiert hat.  © IMAGO/Michael Gstettenbauer

Zum Ende noch eine gute Nachricht: Auch 2025 sollen die Strompreise weiter fallen - beim Gas sieht es leider anders aus.

Falls Euer Stromanbieter also eine Preiserhöhung für nötig hält, habt Ihr in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Und dann lässt sich meistens richtig sparen.

Auf einschlägigen Vergleichsportalen (Check24, Verivox, Wechselpiraten, Stromvergleich) findet man Anbieter in seiner Region, deren Preise oft weit unter denen der örtlichen Grundversorger liegen. Die Kündigung des alten Vertrages übernimmt dann das ausgewählte Unternehmen.

Tipp: Sucht im Netz nach Kundenmeinungen, die nicht von diesem Billig-Anbieter veröffentlicht wurden.

Titelfoto: Bildmontage: 123RF/josepijosep, IMAGO/Wolfilser

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