Abhörzentrum ostdeutscher Länder kommt nicht in die Gänge

Von Jörg Schurig

Dresden - Der Betrieb des gemeinsamen Abhörzentrums der Polizei in fünf ostdeutschen Ländern wird sich "voraussichtlich um mehrere Jahre verzögern". Das geht aus der Antwort des sächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage von Linke-Politiker Rico Gebhardt hervor.

Das zukünftige Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) in Leipzig.
Das zukünftige Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) in Leipzig.  © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Ursprünglich sollte das "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums (GKDZ)" mit Sitz in Leipzig 2024 betriebsbereit sein. An dem Projekt beteiligt sind Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Das Innenministerium in Dresden gab vor allem Schwierigkeiten bei der Programmierung des TKÜ-Systems sowie personelle Probleme bei der beauftragten Firma an. TKÜ steht für Telekommunikationsüberwachung. Wegen starken Wettbewerbs auf dem IT-Arbeitsmarkt habe das beauftragte Unternehmen die personellen Probleme nicht kurzfristig ausgleichen können.

"Alle Parteien arbeiten intensiv daran, den Verzug zu minimieren und den Wirkbetrieb schnellstmöglich zu erreichen. Gegenwärtig macht das Unternehmen gute Fortschritte.

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In Kürze wird eine Referenzanlage geliefert, sodass mit den Softwaretests begonnen werden kann", hieß es in der Antwort des Innenministeriums.

Linke-Politiker spricht von "nutzlosem Großprojekt"

Das gemeinsame Abhörzentrum der Polizei ostdeutscher Länder kommt nicht in die Gänge.
Das gemeinsame Abhörzentrum der Polizei ostdeutscher Länder kommt nicht in die Gänge.  © Sebastian Willnow/ZB/dpa

Nach Ansicht von Gebhardt könnte das "bislang nutzlose Großprojekt noch für unabsehbare Zeit dahinsiechen". Immerhin habe man "Vertragsstrafen und Schadenersatzansprüche in enger Abstimmung mit den beteiligten Trägerländern außergerichtlich durchgesetzt", womit die laufenden Kosten refinanziert würden, zitierte Gebhardt aus der Antwort des Ministeriums.

Das Abhörzentrum, das Dienstleistungen für die Polizeien der fünf Länder bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität erbringen soll, war bereits 2017 per Staatsvertrag auf den Weg gebracht worden. Damals wurden die Kosten auf etwa 16 Millionen Euro geschätzt. Laut sächsischem Innenministerium hatte das GKDZ Anfang dieses Jahres 23 Beschäftigte. Später sollen es etwa 40 sein.

Die Polizei darf eine Telekommunikationsüberwachung nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen einsetzen – etwa bei Mord oder Terrorverdacht.

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Dazu können Festnetzanschlüsse oder Handys, aber auch die Kommunikation über Messenger wie Whatsapp angezapft werden.

Titelfoto: Bildmontage/Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa, Sebastian Willnow/zb/dpa

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