Ab heute gilt die Bundesnotbremse in Sachsen: Das ändert sich nun!
Dresden - Dürfen wir ab dem heutigen Samstag nachts noch Gassigehen? Und wofür brauche ich jetzt einen negativen Corona-Test? - So wirkt sich das neue Bundesinfektionsschutzgesetz inklusive "Notbremse" ab sofort auf Sachsen aus.
• Einkaufen Änderungen gibt's vor allem bei Baumärkten. Sie sind ab dem heutigen Samstag dicht.
Bis zu einer Wocheninzidenz von 150 ist "Click & Meet" weiterhin erlaubt, also individuelle Terminvereinbarung (inklusive Negativtest), ab dieser Marke nur noch "Click & Collect", also bestellen und abholen. Das gilt auch für andere Geschäfte.
Alles, was der Grundversorgung dient, bleibt offen, dazu zählen auch Gartenmärkte.
Es sei denn, man findet ein Schlupfloch: Einige kleinere Läden ohne Lebensmittel rüsten bereits nach und verkaufen Chips und Klopapier, um weiter aufmachen zu dürfen.
• Friseur & Co. Auch hier ändert sich nicht viel: Rein geht's nur mit negativem Test, Termin und Maske - auch bei der Fußpflege. Alles andere ist dicht.
Saunen, Schwimmbäder oder ähnliches waren ohnehin zu. Daran ändert sich auch nichts.
Umstrittene Ausgangssperre tritt in Kraft!
• Ausgangssperre Die ist neu und gilt von 22 bis 5 Uhr früh, und zwar in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100. Also überall in Sachsen. Bis Mitternacht sind Spaziergänge, Joggen und der notwendige Gang mit dem Hund allein weiter möglich.
Keine Frage: Wer zur Nachtschicht muss, zum Arzt oder aus anderen dringenden Gründen raus muss, für den gilt die Sperre nicht.
• Museum Die Kultur muss schließen, sofern da überhaupt was offen war. Kinos bleiben weiter dicht (Ausnahme: Autokinos!). Aber: Die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten bleiben für Besucher mit einem negativen Test offen, Tierhäuser bleiben zu.
• Schule und Kita Home-Schooling oder Notbetreuung (Hort und Kita) gilt ab einer Inzidenz von 165, mit Ausnahme von vier Stadt- oder Landkreisen also überall in Sachsen. Viert- und Abschlussklassen sind ausgenommen.
Gestrichen sind schon jetzt die im Juni geplante „Schau rein“-Woche und damit sämtliche berufsvorbereitende Schüler-Praktika (8./9. Klassen).
• Kontakte Zusammenkünfte von zwei Hausständen sind passé.
Es gilt: ein Hausstand plus eine Person plus Kinder bis 14 Jahre.
Titelfoto: Bildmonatge: Ralph Kunz, dpa/Andy Buchanan, Kristin Schmidt