Ab an Bord und Leinen los: Sachsens größter See frei für Schiffe

Boxberg (Oberlausitz) - Ab dem 1. April 2025 wird Sachsens größter Binnensee, der Bärwalder See, für die Schifffahrt freigegeben. Damit können Fahrgastschiffe oder Sportboote ohne bisher aufwendige Einzelgenehmigung auf dem Gewässer umherschippern.

Ab 1. April 2025 heißt es "Leinen los" auf dem Bärwalder See.
Ab 1. April 2025 heißt es "Leinen los" auf dem Bärwalder See.  © Holm Helis

Wie die Landesdirektion Sachsen mitteilte, habe man mit zwei Allgemeinverfügungen den rechtlichen Rahmen für die dauerhafte schifffahrtliche Nutzung des rund 13 Quadratkilometer großen Sees geschaffen.

"Das ist ein bedeutender Meilenstein bei der Umwandlung des früheren Tagebaues Bärwalde zu einem überregionalen Zentrum der Erholung und des Wassersports", so der Präsident der Landesdirektion Sachsen Béla Bélafi (51). Jetzt habe die Gemeinde Boxberg/Oberlausitz und Investoren Planungssicherheit bei der Entwicklung weiterer touristischer Angebote, hieß es.

"Die Nutzer des Sees, insbesondere die Hobby-Kapitäne, wissen jetzt genau, was wo und zu welcher Zeit auf dem See möglich ist. Zugleich ist für den Schutz der seltenen Vögel gesorgt, denen der Bärwalder See als Lebensraum dient", so Bélafi.

Der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi (51).
Der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi (51).  © PR
Die Übersichtskarte zeigt die Schiffbarkeit auf dem Bärwalder See.
Die Übersichtskarte zeigt die Schiffbarkeit auf dem Bärwalder See.  © Landesdirektion Sachsen

Der gesamte See ist jedoch nicht für Schiffe befahrbar. Drei Flächen werden aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen freigehalten, hieß es. Dies betrifft die auch bisher schon gesperrte trapezförmige Fläche in der Seemitte, die Westbucht nördlich von Uhyst sowie die Ostbucht südlich des Boxberger Strandes. Und es gibt noch einen Haken.

Keine Einzelzulassungen mehr notwendig

Keine Lust auf Schifffahrt? Baden bleibt am See nach wie vor möglich. (Archivfoto)
Keine Lust auf Schifffahrt? Baden bleibt am See nach wie vor möglich. (Archivfoto)  © dpa/Patrick Pleul

Kapitäne müssen sich an zeitliche Beschränkungen auf dem Bärwalder See halten. Zwischen dem 1. April und dem 31. Mai darf der See nur von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang befahren werden. Von 1. Juni bis 30. September entfallen die Einschränkungen. Vom 1. bis 31. Oktober ist die Nutzung mit Schiffen ebenfalls nicht mehr in der Nacht erlaubt. Von November bis März bleibt die Schifffahrt vollständig untersagt.

Bisher mussten für Schiffsfahrten Einzelzulassungen beantragt werden. Dies führte zu einem hohen Aufwand - sowohl für Behörden als auch für Nutzer. Diese Regelung entfällt nun, so die Landesdirektion Sachsen.

Zusätzlich plant das Landratsamt Görlitz eine weitere Allgemeinverfügung, um den Gemeingebrauch zu regeln. Dazu gehören unter anderem das Baden und Schwimmen sowie das Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb, wie Ruder-, Paddel-, Tret- und kleine Segelboote.

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Der Bärwalder See ist das Restloch des Tagebaus Bärwalde und wurde seit 1997 geflutet. Er ist ein beliebter Ausflugsort für Badegäste, Freizeitmatrosen, Segler oder Kite-Surfer.

Titelfoto: Fotomontage: Holm Helis//PR//dpa/Patrick Pleul

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