3G beim Shopping: Sachsen lockert Corona-Regeln für Einzelhandel!
Künftig dürfen neben Geimpften und Genesenen (2G) auch negativ Getestete wieder in Geschäfte, die nicht zum lebensnotwendigen Bereich gehören.
Das teilte Gesundheitsministerin Petra Köpping (63, SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden mit.
Die neue Corona-Verordnung soll vom 6. Februar an gelten.
Voraussetzung für die Lockerung ist, dass die Belastungsstufe bei den Krankenhäusern unterschritten wird.
Der Grenzwert bezieht sich darauf, dass an drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr als 1300 Corona-Erkrankte auf den Normalstationen oder 420 Corona-Patienten auf den Intensivstationen liegen.
Wird diese Schwelle unterschritten, entfallen auch die Beschränkungen für die Öffnungszeiten.
Bislang durften die Geschäfte lediglich bis 20 Uhr öffnen.
Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa