Wenn der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt wird: Wie Sachsen-Anhalt jetzt vorgehen will

Magdeburg - Wer keinen Rundfunkbeitrag zahlt, kann Besuch von Mitarbeitern der Stadt oder vom Gerichtsvollzieher bekommen. In Sachsen-Anhalt soll das Verfahren nun geändert werden. Was genau ist geplant?

Zahlt man den Rundfunkbeitrag nicht, mussten sich bis dato die einzelnen Kommunen um eine Vollstreckung kümmern.
Zahlt man den Rundfunkbeitrag nicht, mussten sich bis dato die einzelnen Kommunen um eine Vollstreckung kümmern.  © Sebastian Kahnert/dpa

Sachsen-Anhalts Kreisstädte beklagen einen hohen Aufwand bei der Vollstreckung von Bescheiden zum Rundfunkbeitrag. Die Aufgabe sei finanziell und personell belastend, sagte eine Sprecherin der Stadt Naumburg.

Dabei sei es sehr zeitintensiv, externe Stellen wie Gerichtsvollzieher einzubinden. Die Betreuung mancher Einzelfälle dauere mehrere Jahre. Zwischen 30 und 60 sogenannter Amtshilfeersuchen pro Monat werden an die Stadt Naumburg gerichtet.

Bislang sind für die Vollstreckung der Bescheide die Kommunen zuständig. Die Landesregierung will das Verwaltungsvollstreckungsgesetz ändern und die Aufgabe auf den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) übertragen.

4,9 Prozent! Hierbei liegen Sachsen-Anhalter unter dem Bundesdurchschnitt
Sachsen-Anhalt 4,9 Prozent! Hierbei liegen Sachsen-Anhalter unter dem Bundesdurchschnitt

Der Landtag muss das noch beschließen, das Gesetz könnte am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Fehlende Rundfunkbeiträge: MDR soll sich fortan selbst kümmern

Die Landesregierung ändert es nun - der MDR selbst soll ran.
Die Landesregierung ändert es nun - der MDR selbst soll ran.  © Hendrik Schmidt/dpa

Wie eine dpa-Umfrage unter den Kreisstädten ergab, begrüßen die Kommunen den Schritt mehrheitlich. "Warum die Aufgabe überhaupt in der Zuständigkeit der Gemeinden war, ist nicht nachvollziehbar", sagte ein Sprecher der Stadt Burg bei Magdeburg. Man begrüße die Änderung "ausdrücklich".

Der MDR teilte auf Anfrage mit, die Gesetzesänderung ziele darauf ab, den MDR in den Kreis der zur Vollstreckung befugten Behörden aufzunehmen.

Dies habe zur Folge, dass der MDR künftig neben Sachsen auch in Sachsen-Anhalt Gerichtsvollzieher mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen beauftragen könne.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

Mehr zum Thema Sachsen-Anhalt: