Komplizierte Abschiebungen von Straftätern: "Wir können niemanden einfach so in den Flieger setzen"
Naumburg - Ein in Deutschland lebender Migrant wird straffällig und soll in seine Heimat abgeschoben werden. Was in der Theorie plausibel klingt, stellt die Behörden oft vor Herausforderungen. Trotz Verbesserungen im Gesetz. Denn: "Wir können niemanden einfach so in den Flieger setzen", sagt eine Mitarbeiterin der Migrationsagentur des Burgenlandkreises in Naumburg (Sachsen-Anhalt).

"Unser täglich Brot ist, Straftäter möglichst in ihr Heimatland zurückzuführen", so Melanie K. Der bürokratische Aufwand sei so enorm, dass sie teilweise zehn Stunden mit einer Person beschäftigt sei.
Beim Dreh mit "stern TV" rollen gerade Zuführkräfte der Landespolizei auf den Parkplatz. Ein 49-jähriger Türke soll diesmal in sein Heimatland abgeschoben werden. Da heute Zahltag ist, rechnen die Mitarbeiter des Rückkehrmanagements mit seiner Ankunft.
"Das Asylverfahren ging relativ lang und er hat die Zeit nicht genutzt, sich hier zu integrieren, hat nicht gearbeitet, gar nix, und hält sich nur noch sehr sporadisch in seiner Unterkunft auf, sodass wir den Aufenthalt jetzt beenden werden", beschreibt Claudia B. den Fall.
Die Abschiebung sei nun "vollziehbar" und man versuche, diese jetzt zu verwirklichen, so die Mitarbeiterin. Bis 13 Uhr müsse er da sein, damit die Polizei ihn auf den Berliner Airport fahren kann, weil der Flug dort um 19 Uhr startet.
Letztlich wird er in seiner Gemeinschaftsunterkunft angetroffen. Kurz vor Ende der Deadline wird er ins Polizeiauto gesetzt, erhält eine Rechtsbelehrung und 50 Euro Handgeld. Damit geht es zurück in die Türkei.
Migrationsagentur in Sachsen-Anhalt: "Jetzt müssen wir zwangsweise an die Identitätsklärung ran"

Bei einem anderen Ausländer steht nach mehreren Jahren noch nicht mal fest, welche Identität er hat. "Er wirkt nicht mit und jetzt müssen wir zwangsweise an die Identitätsklärung ran. Da hatten wir jahrelang überhaupt keine Möglichkeiten durchs Gesetz", erzählt Melanie K.
Mit der jüngsten Gesetzesänderung sei die Möglichkeit der Abnahme des Handys endlich gekommen, was aber die Auswertung grundsätzlich noch nicht erlaube. Zwei seiner Mobiltelefone liegen der Behörde vor. Nun soll die Auswertung der Daten zeigen, ob es sich bei dem ausweislosen Mann tatsächlich um einen Marokkaner handelt, wie er behauptet.
Eine Abschiebung kann aber auch nur dann erfolgen, wenn die Identität zweifelsfrei geklärt ist. Zum Kopfschütteln: Trotz seiner Straftaten und der ungeklärten Identität darf ihn die Polizei nicht festnehmen, wird in der RTL-Folge berichtet.
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Titelfoto: Boris Roessler/dpa