Sachsen-Anhalt macht 10,3 Millionen Euro für Artenschutz locker

Von Daniel Josling

Magdeburg - Das Umweltministerium in Sachsen-Anhalt will insgesamt 10,3 Millionen Euro für Projekte zum Natur- und Artenschutz zur Verfügung stellen.

Umweltminister Armin Willingmann (62, SPD) betonte die Wichtigkeit von Artenschutz.
Umweltminister Armin Willingmann (62, SPD) betonte die Wichtigkeit von Artenschutz.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Landesweit seien derzeit 1560 Tier- und Pflanzenarten akut vom Aussterben bedroht, teilte das Ministerium mit. Das mache etwa 7,3 Prozent aller im Land nachgewiesenen Arten aus.

Die Fördermittel stammen aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Ziel ist es, den Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten sowie natürlichen Lebensräumen zu stärken.

"Der fortschreitende Klimawandel bedroht auch in Sachsen-Anhalt zunehmend die biologische Vielfalt", sagte Umweltminister Armin Willingmann (62, SPD). Mit dem neuen Förderaufruf wolle das Umweltministerium unter anderem Vereine, Verbände und Kommunen in Sachsen-Anhalt unterstützen.

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Anträge können bis zum 9. Mai beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden.

Anträge auf Fördermittel zum Artenschutz bis Anfang Mai möglich

Sachsen-Anhalt stellt für Projekte über 10 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. (Symbolbild)
Sachsen-Anhalt stellt für Projekte über 10 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. (Symbolbild)  © Patrick Pleul/dpa

Neben Vereinen, Verbänden und Kommunen sind auch Hochschulen sowie Großschutzgebiete wie Biosphärenreservate antragsberechtigt.

Die Anträge werden nach naturschutzfachlichen Kriterien bewertet, wobei der Fokus auf prioritär gefährdeten Arten oder Lebensräumen liegt sowie Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen des Klimawandels besonderen Wert finden.

Die Fördersumme pro Projekt kann zwischen 5000 und 750.000 Euro betragen. 80 Prozent der Finanzierung kommen aus dem EU-Fonds, die verbleibenden 20 Prozent werden vom Umweltministerium Sachsen-Anhalt kofinanziert.

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Die bewilligten Projekte müssen bis spätestens 31. März 2029 abgeschlossen sein, können jedoch frühestens am 15. Juli 2025 beginnen.

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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