Kein Witz! Toter Mann erhält bei Kommunalwahl Hunderte Stimmen

Halle (Saale) - Bei der Kommunalwahl in Halle konnten die Wählerinnen und Wähler am vergangenen Wochenende ihr Kreuz auch bei einem Kandidaten machen, der bereits im April gestorben war.

In Halle konnte am Sonntag auch ein verstorbener Kandidat in den Stadtrat gewählt werden. (Symbolbild)
In Halle konnte am Sonntag auch ein verstorbener Kandidat in den Stadtrat gewählt werden. (Symbolbild)  © Bernd Weißbrod/dpa

Mario Zwanzig war für die Wählergruppe "Hauptsache Halle" angetreten, bestätigte die Stadt Halle auf Anfrage. Zuvor hatte die MZ berichtet.

Der Wahlvorschlag der Wählergruppe sei am 18. März bei der Stadt eingegangen, der Wahlausschuss habe am 5. April darüber entschieden, fünf Tage vor dem Tod des Kandidaten. Einen solchen Fall habe es in Halle zuvor noch nicht gegeben, sagte der Stadtsprecher.

Nach Angaben der Stadt erhielt der verstorbene Kandidat insgesamt 488 Stimmen.

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Die Stimmen wurden nun seiner Wählervereinigung zugeschrieben, daraus ergebe sich die Zahl der Stadtratsmandate - "Hauptsache Halle" erhielt drei Mandate.

Laut Kommunalwahlgesetz ist es möglich, dass ein Toter zur Wahl steht. Im Gesetz steht: "Stirbt ein Bewerber nach der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge, so ist der Tod oder Verlust der Wählbarkeit auf die Durchführung der Wahl ohne Einfluss."

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa

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