In Sachsen-Anhalt wollen Hunderte Menschen Geschlechtseintrag ändern

Magdeburg/Halle (Saale) - Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Auch in Sachsen-Anhalt können Menschen ihren Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern. So viele Anträge wurden bisher eingereicht.

Ab sofort kann man unabhängig vom biologischen Geschlecht seinen Namen und den Geschlechtseintrag ändern lassen. (Symbolbild)
Ab sofort kann man unabhängig vom biologischen Geschlecht seinen Namen und den Geschlechtseintrag ändern lassen. (Symbolbild)  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Zum Start des neuen Selbstbestimmungsgesetzes liegen in Sachsen-Anhalt Hunderte Anmeldungen für eine Änderung des Geschlechts- und damit zumeist auch Namenseintrags vor.

Das Standesamt in Magdeburg berichtete von 88 Menschen, in Halle seien es 123, in Dessau-Roßlau 18 und der Lutherstadt Wittenberg liegen nach eigenen Angaben etwa 30 Anmeldungen vor, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.

Seit dem 1. November kann man in Deutschland unkompliziert - und unabhängig vom biologischen Geschlecht - seinen Namen und den Geschlechtseintrag ändern lassen. Damit entfallen bisher notwendige psychologische und medizinische Gutachten sowie richterliche Beschlüsse.

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Möglich macht dies das im April vom Bundestag beschlossene Selbstbestimmungsgesetz. Es löst das zuvor geltende Transsexuellengesetz ab.

Begründen müssen Betroffene den Wechselwunsch gegenüber den Behörden nicht. Die einzig verbliebene Hürde: Nach der Anmeldung gilt eine gesetzlich festgelegte Wartepflicht von drei Monaten, bevor die Änderung amtlich wird.

Nach Geschlechtseintrags Sperrfrist von einem Jahr

Ein ähnliches Gesetz gibt es bereits in mindestens 16 weiteren Ländern. (Symbolbild)
Ein ähnliches Gesetz gibt es bereits in mindestens 16 weiteren Ländern. (Symbolbild)  © Monika Skolimowska/dpa

Beantragen konnten Betroffene diese bereits seit August bei den örtlichen Standesämtern. Die Erleichterungen sollen vor allem transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen zugutekommen.

"Nach der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen gilt für eine neuerliche Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr." So heißt es auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Und weiter: "Sie soll vor übereilten Entscheidungen schützen und die Ernsthaftigkeit des Änderungswunsches belegen."

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Dass beispielsweise gesuchte Kriminelle das neue Gesetz ausnutzen könnten, um unterzutauchen, müsse nicht befürchtet werden.

Ein neuer Geschlechtseintrag ändere nichts an der Identität, der Steueridentifikationsnummer, der Wohnanschrift oder ähnlichem, erklärte eine Sprecherin des Familienministeriums. Denn: "In diesem Rahmen findet - wie grundsätzlich bei jeder Beurkundung - eine Überprüfung der Identität statt."

Insgesamt gebe es in mindestens 16 Ländern vergleichbare Gesetze oder entsprechende Regelungen. Argentinien war 2012 das erste Land, das eine Änderung des Geschlechtseintrags per Selbstauskunft ermöglicht hatte.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa

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