Hass im Netz: Politisch motivierte Straftaten in Sachsen-Anhalt nehmen zu
Magdeburg - Die Polizei in Sachsen-Anhalt hat in den vergangenen Jahren einen Anstieg der politisch motivierten Straftaten im Internet verzeichnet.
"Wurden im Berichtsjahr 2019 noch 51 diesbezügliche Straftaten registriert, waren es im Jahr 2022 insgesamt 89 Straftaten", sagte ein Sprecher des Landeskriminalamtes (LKA) auf Anfrage.
Auch die im aktuellen Berichtsjahr registrierten Straftaten liessen bereits einen weiteren Anstieg der Fallzahlen vermuten.
Hauptbestandteil der Delikte waren laut LKA-Sprecher Volksverhetzungen, Beleidigungen, Propaganda- sowie Bedrohungsdelikte. Volksverhetzungen machten mit 58 Fällen im vergangenen Jahr den mit Abstand größten Teil der Delikte aus. 2019 lag die Zahl noch bei 35.
Die Auswertung kann nach Angaben der Polizei erst ab dem Berichtsjahr 2019 erfolgen, da die Rubrik "Internet" bis zum Jahr 2018 nicht erfasst wurde.
Anonymität spielt wichtige Rolle beim Anstieg der Hasskriminalität im Internet
Insbesondere Straftaten mit ausländerfeindlichen, antisemitischen oder rassistischen Tatmotiven seien für den Anstieg der polizeilich registrierten Hasskriminalität verantwortlich, führte der LKA-Sprecher aus.
Der Zuwachs drücke seines Erachtens auch die steigende Bedeutung von sozialen Netzwerken zu Lasten der sogenannten klassischen Medien aus.
"Hierbei spielt die Anonymität des Internets eine wichtige Rolle. Die steigenden Zahlen der Hasskriminalität werden in erheblichem Maße von den jeweils aktuellen gesellschaftspolitischen Themen getriggert", erklärte der Sprecher.
Die "unsachlich geführten Diskussionen zu den Themen Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Migrationspolitik" böten anschauliche Beispiele.
Von Hassrede spricht die Polizei nach eigenen Angaben, wenn Menschen oder ganze Gruppen aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Weltanschauung oder Religion angegriffen würden.
Die Beiträge seien besonders in sozialen Netzwerken, Foren und Kommentarspalten zu finden. Auch hier sind Äußerungen strafbar, wenn sie die Rechte anderer verletzen, zum Beispiel wenn sie abwertend, menschenverachtend oder volksverhetzend sind.
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