Gericht spricht Machtwort: Warum im Südharz nicht gebohrt werden darf!

Von Dörthe Hein

Sangerhausen - Die umstrittenen Gips-Probebohrungen im Südharz sind vorerst gestoppt. Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle sei eingegangen, teilte der Landkreis Mansfeld-Südharz mit.

Im Gipskarst in Sangerhausen sollte gebohrt werden - das ist nun Geschichte.  © Swen Pförtner/dpa

"Ausgenommen von der Einstellung der Bohrungen sind alle Maßnahmen, die zum fachgerechten Verschließen der Bohrlöcher erforderlich sind, einschließlich des Rückbaus der Baustelleneinrichtungen."

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) war vor Gericht gezogen, um die Bohrungen zu verhindern.

Er sieht unter anderem seine Beteiligtenrechte verletzt und kritisiert ungerechtfertigte Eingriffe in die Natur, weil unter anderem die Bohrungen in Gebieten stattfinden sollen, bei denen es sich um FFH-, Naturschutz- und Biosphärengebiete handele.

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Anfang Dezember hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz den umstrittenen Erkundungsbohrungen für den Gipsabbau im Biosphärenreservat im Südharz zugestimmt. Landrat André Schröder (55, CDU) hatte betont, die Pläne seien mit dem Schutzstatus des Gebiets vereinbar.

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Es handele sich um geringfügige Eingriffe ausschließlich auf Wegflächen. Die Entscheidung zu den Erkundungsbohrungen sei ausdrücklich keine Entscheidung über die Rohstoffgewinnung selbst, so Schröder.

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