Härtefall-Kommission hilft: 25 abgelehnte Asylbewerber dürfen in Sachsen-Anhalt bleiben
Magdeburg - Sachsen-Anhalts Härtefallkommission hat im vergangenen Jahr 25 abgelehnten Asylbewerbern zu einer befristeten Aufenthaltserlaubnis verholfen.
Darunter seien vier Familien mit insgesamt acht minderjährigen Kindern gewesen, teilte die Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke am Mittwoch in Magdeburg mit. Für den Schutz habe aus Sicht der Kommissionsmitglieder eine sehr gute Integration insbesondere bei den Kindern gesprochen. Teils spielten gesundheitliche Gründe eine Rolle.
Innenministerin Tamara Zieschang (52, CDU) stimmte allen Ersuchen zu. Die begünstigten Menschen stammten aus dem Iran, Benin, Burkina Faso, Kosovo, der Russischen Föderation und der Türkei. Insgesamt hatte die Kommission den Angaben zufolge 2022 über 23 Anträge beraten, drei wurden abgelehnt. Sieben Anträge wurden zurückgenommen, etwa weil Aufenthaltstitel erteilt wurden oder wegen Duldungen aufgrund von Ausbildung oder Beschäftigung. Weitere Anträge sind noch offen.
Asylsuchende können die einzelnen Mitglieder der Härtefallkommission anrufen, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und sie keine Perspektive mehr haben, in Deutschland bleiben zu können.
Innenministerin Zieschang lobt Kommissions-Arbeit: "Sehr schönes Rechtsinstrument!"
Die Mitglieder recherchieren tiefgründig, ob dringende persönliche oder humanitäre Gründe für einen weiteren Aufenthalt in Sachsen-Anhalt sprechen.
Laut der Vorsitzenden Monika Schwenke ringt die Kommission auch in manchen Fällen um eine Entscheidung. Zwölf Anträgen zu Härtefallersuchen habe das Gremium 2022 stattgegeben. Teils gab es Auflagen, sich um die Aufnahme einer Arbeit zu bemühen, eine Ausbildung oder einen Schulabschluss zu machen.
Innenministerin Zieschang hob die hohe Expertise der acht Kommissionsmitglieder hervor. Zur Notwendigkeit der Arbeit sagte sie: "Ich finde es ein sehr schönes Rechtsinstrument, was wir haben. Der beste Rechtsstaat der Welt kann nicht jede Einzelfallkonstellation im Blick haben."
Seit 2005 gibt es die Härtefallkommission, auf ihr Votum folgt immer die Entscheidung der Innenministerin oder des Innenministers, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis anordnen können. In nur einem Fall war ein Minister der Entscheidung der Härtefallkommission nicht gefolgt. 338 Anträge gab es in der Summe. Die Menschen seien aus 40 verschiedenen Ländern gekommen.
Die Zahl der jährlichen Fälle in der Härtefallkommission ist in den zurückliegenden Jahren unabhängig von Krisenzeiten recht konstant geblieben, betonte Schwenke. 2019 habe es 23 Anträge gegeben, 2020 21, und im Jahr 2021 genau 19 Fälle. In der Flüchtlingskrise seien es nicht mehr gewesen, 2015 wurden 16 Anträge gestellt, 2016 dann 22 und 2017 18 Anträge.
Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa