Grundsteuer in Sachsen-Anhalt: Zahl der Einsprüche steigt auf 62.700

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt sind gegen die Bescheide zur neuen Grundsteuer bisher rund 62.700 Einsprüche erhoben worden.

Wer seine Grundsteuererklärung verspätet einreicht, muss mit Zuschlägen rechnen. (Symbolbild)
Wer seine Grundsteuererklärung verspätet einreicht, muss mit Zuschlägen rechnen. (Symbolbild)  © Jens Büttner/ZB/dpa

Das teilte das Finanzministerium auf Anfrage mit. Vor zwei Wochen lag die Zahl noch bei 51.600 Einsprüchen. Bis Ende Januar waren die Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien und Grundstücken aufgefordert gewesen, eine Grundsteuererklärung einzureichen.

Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt bisher rund 91,4 Prozent der fälligen Grundsteuererklärungen abgegeben worden, etwa 829.000. Bei einer verspäteten Abgabe kann ein Zuschlag fällig werden.

Bei Nichtabgabe kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen laut Ministerium schätzen. Erinnerungsschreiben an säumige Immobilienbesitzer wurden in Sachsen-Anhalt bisher nicht versendet.

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Die neue Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 fällig werden. Im Rahmen dieser Reform müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke mithilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle.

Wie viel die einzelnen Eigentümer künftig zahlen müssen, hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.

Titelfoto: Jens Büttner/ZB/dpa

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