Gnade zu Weihnachten: So viele Knackis kommen früher frei

Von Dörthe Hein

Magdeburg - In diesem Jahr haben in Sachsen-Anhalt bislang 19 Gefangene von der sogenannten Weihnachtsamnestie profitiert. Damit seien mit Stichtag 4. Dezember genau 277 Hafttage nicht vollstreckt worden.

In 2024 profitieren knapp 20 Häftlinge von der Weihnachtsamnestie.
In 2024 profitieren knapp 20 Häftlinge von der Weihnachtsamnestie.  © Jan Woitas/dpa

"Dabei handelt es sich um eine vorläufige Angabe, da die Justizvollzugseinrichtungen die endgültige Zahl der vorzeitig aus Anlass des Weihnachtsfestes entlassenen Strafgefangenen bis zum 31. Januar 2025 berichten. Es können gegebenenfalls kurzfristig weitere Personen hinzukommen", teilte das Justizministerium in Magdeburg auf Nachfrage mit.

Im Jahr 2022 waren 20 Gefangene vorzeitig entlassen worden, im vergangenen Jahr waren es 23. Profitieren können Gefangene, deren Entlassungstag in den Zeitraum vom 29. November 2024 bis 6. Januar 2025 fällt, hieß es.

Zudem müssen sich die Personen seit dem 30. September 2024 ununterbrochen in Haft befinden und selbst mit der Entlassung einverstanden sein. Ihre Unterkunft und ihr Lebensunterhalt muss nach der Entlassung sichergestellt sein.

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Nicht in Betracht kommen solche Frauen und Männer, bei denen sich ein weiterer Vollzug anschließen könnte. Auch bestimmte Disziplinarmaßnahmen während der Strafhaft, eine Flucht oder eine schuldhafte verspätete Rückkehr vom Freigang sprechen gegen eine Entlassung.

Weihnachtsamnestie: Nicht alle Bundesländer begnadigen zum Jahresende

Die sogenannte Weihnachtsamnestie gibt es in vielen Bundesländern. In Berlin etwa kommen in diesem Jahr fast 100 Häftlinge früher frei, in Nordrhein-Westfalen sind es rund 250, in Mecklenburg-Vorpommern knapp 20, im kleinen Saarland 2.

2023 durften nach damaligen Zahlen bis Mitte Dezember bundesweit rund 1000 Straftäter das Gefängnis vorzeitig entlassen. Bayern begnadigt prinzipiell nie zum Jahresende.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa

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