Gegen Mehrarbeit: Lehrer ziehen vor Gericht

Magdeburg - Seit mehreren Monaten unterrichten Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt eine Stunde mehr pro Woche, damit weniger Unterricht ausfällt - nun gehen zwei Lehrer juristisch dagegen vor.

Die Überstunden sollen auf ein Langzeitarbeitskonto kommen. (Symbolbild)
Die Überstunden sollen auf ein Langzeitarbeitskonto kommen. (Symbolbild)  © 123Rf/olegdudko

Die zwei Normenkontrollverfahren seien seit dem 14. August beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt anhängig, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit.

Sie zielten darauf ab, Regelungen zur Einführung eines Langzeitarbeitskontos für Lehrkräfte und zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften im Schuldienst für unwirksam zu erklären.

"Die Antragsteller sind der Auffassung, dass diese Regelung mit höherrangigem Recht unvereinbar ist, weil bei der Anordnung der Vorgriffsstunde ohne Ausnahme sowohl gegen beamtenrechtliche als auch arbeitsrechtliche Grundsätze verstoßen werde", erklärte die Gerichtssprecherin.

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Zuvor hatte die "Magdeburger Volksstimme" berichtet.

Vorgriffsstunde entfaltet ihre Wirkung

Die sogenannte Vorgriffsstunde ist eine Maßnahme des Landes Sachsen-Anhalt, die zuletzt stetig gesunkene Unterrichtsversorgung zu verbessern. Lehrer unterrichten eine Stunde mehr pro Woche und können die Zeit auf einem Langzeitarbeitskonto ansammeln, um sie später für eine längere Auszeit oder einen früheren Eintritt in den Ruhestand nutzen. Sie können sich die Stunden aber auch auszahlen lassen.

Kürzlich stellte Bildungsministerin Eva Feußner (60, CDU) fest, dass die Maßnahme Wirkung entfalte. Das neue Schuljahr habe mit einer schulformübergreifenden Unterrichtsversorgung von rund 95,5 Prozent und damit mit einem besseren vorläufigen Wert als noch das vorige Schuljahr begonnen.

Laut Oberverwaltungsgericht hat das Bildungsministerium nun bis Ende September Zeit für eine Stellungnahme. Offen ist, wann juristische Klarheit geschaffen wird. "Eine Entscheidung wird nicht vor November 2023 erwartet; ein genauer Zeitpunkt kann leider nicht mitgeteilt werden", so die Sprecherin.

Titelfoto: 123Rf/olegdudko

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